Frankfurt. König Friedrich belehnt den Henmann Offenburg von Basel allein mit den Lehen, welche er zuvor mit Henmann von Heydegg getragen hat, nämlich 1. dem Hof zu Magden, genannt der Kessler Hof; 2. Schupposen, die man nennt der Buman Gut; 3. sechs Viertel Dinkel zu Zeiningen; 4. einem Viertel des Zolles auf dem Rhein an der Arve zu Rheinfelden, welchen die Burger von denen von Kyenberg zu Lehen trugen und nun Claus Meli geliehen ist; 5. dreizehn Viertel Gelts zu Maisprach, Sissach, Buus (Buss) und Schupfart (Schuppart), welche die Heiblin von Rheinfelden von den Kyenberg hatten und nun Otman zum Haupt von Rheinfelden zu Lehen hat. Ausf. Perg. - Sg., eine Pap. Kopie
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Frankfurt. König Friedrich belehnt den Henmann Offenburg von Basel allein mit den Lehen, welche er zuvor mit Henmann von Heydegg getragen hat, nämlich 1. dem Hof zu Magden, genannt der Kessler Hof; 2. Schupposen, die man nennt der Buman Gut; 3. sechs Viertel Dinkel zu Zeiningen; 4. einem Viertel des Zolles auf dem Rhein an der Arve zu Rheinfelden, welchen die Burger von denen von Kyenberg zu Lehen trugen und nun Claus Meli geliehen ist; 5. dreizehn Viertel Gelts zu Maisprach, Sissach, Buus (Buss) und Schupfart (Schuppart), welche die Heiblin von Rheinfelden von den Kyenberg hatten und nun Otman zum Haupt von Rheinfelden zu Lehen hat. Ausf. Perg. - Sg., eine Pap. Kopie
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Offenburg U 123
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Offenburg Familienarchiv von Offenburg
Familienarchiv von Offenburg >> Urkunden
1442 Juli 25
Folio (Höhe x Breite)
Archivale
Friedrich III., Kaiser
Haupt; Otman zum
Heidegg; Henmann von
Kienberg; Herren von
Offenburg; Henmann
Buus, Bez. Sissach, Kt. Baselland CH
Magden, Kt. Aargau CH
Maisprach, Bz. Rheinfelden, Kt. Aargau
Rheinfelden, Kt. Aargau CH
Schupfart, Bz. Rheinfelden, Kt. Aargau CH
Sissach, Kt. Basel-Landschaft [CH]
Zeiningen, Bz. Rheinfelden, Kt. Aargau CH
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:07 MESZ