Das Superiorat Pielenhofen lag zwar im Herzogtum Pfalz-Neuburg und damit im Zuständigkeitsbereich der Spezialkommission in Klostersachen. Wegen seiner Zugehörigkeit zum Reichsstift Kaisheim, wurde es allerdings als Besitz eines ausländischen Klosters in Bayern angesehen und zusammen mit Kaisheim von der Landesdirektion Neuburg unter der Aufsicht des 1802 für die Aufhebung des Hochstifts Eichstätt, des Reichsstifts Kaisheim und der Reichsstadt Weißenburg eingerichteten Generalkommissariats mit Sitz in Neuburg inventarisiert und aufgehoben (vgl. RBl. 1802, Sp. 885-887, und Gerhard Immler, Die Säkularisation der Reichsstifte in Ostschwaben, in: Bayern ohne Klöster?, München 2003, S. 278-286). Ab 1806 diente das Gebäude als Zentralkonvent, in den Karmelitinnen aus München und Neuburg aufgenommen wurden. Als Kloster der Provinz Neuburg gehörte auch der Zentralkonvent in den Zuständigkeitsbereich der Landesdirektion Neuburg und nicht des Klosterbureaus. Der vorliegende Bestand enthält folglich nur einige wenige Akten (vgl. auch Abschnitt 3.111. Karmelitinnenzentralkloster Pielenhofen).
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Das Superiorat Pielenhofen lag zwar im Herzogtum Pfalz-Neuburg und damit im Zuständigkeitsbereich der Spezialkommission in Klostersachen. Wegen seiner Zugehörigkeit zum Reichsstift Kaisheim, wurde es allerdings als Besitz eines ausländischen Klosters in Bayern angesehen und zusammen mit Kaisheim von der Landesdirektion Neuburg unter der Aufsicht des 1802 für die Aufhebung des Hochstifts Eichstätt, des Reichsstifts Kaisheim und der Reichsstadt Weißenburg eingerichteten Generalkommissariats mit Sitz in Neuburg inventarisiert und aufgehoben (vgl. RBl. 1802, Sp. 885-887, und Gerhard Immler, Die Säkularisation der Reichsstifte in Ostschwaben, in: Bayern ohne Klöster?, München 2003, S. 278-286). Ab 1806 diente das Gebäude als Zentralkonvent, in den Karmelitinnen aus München und Neuburg aufgenommen wurden. Als Kloster der Provinz Neuburg gehörte auch der Zentralkonvent in den Zuständigkeitsbereich der Landesdirektion Neuburg und nicht des Klosterbureaus. Der vorliegende Bestand enthält folglich nur einige wenige Akten (vgl. auch Abschnitt 3.111. Karmelitinnenzentralkloster Pielenhofen).
Kurbayern Landesdirektion von Bayern in Klostersachen, BayHStA, Kurbayern Landesdirektion von Bayern in Klostersachen 0
Kurbayern Landesdirektion von Bayern in Klostersachen
Kurbayern Landesdirektion von Bayern in Klostersachen >> 4. Spezialakten zu Besitzungen einzelner Klöster, Hochstifte und Domkapitel in den neubayerischen Zuwachsgebieten >> 4.5. Kaisheim mit Superiorat Pielenhofen
Amtsbücher / Akten
Medium: A = Analoges Archivalie
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:33 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Bayerisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik)
- Beständetektonik des Bayerischen Hauptstaatsarchivs (Tektonik)
- 1 Abteilung I: Ältere Bestände (Tektonik)
- 1.2 Kurbayern (Tektonik)
- Landesdirektion (Tektonik)
- Kurbayern Landesdirektion von Bayern in Klostersachen (Bestand)
- 4. Spezialakten zu Besitzungen einzelner Klöster, Hochstifte und Domkapitel in den neubayerischen Zuwachsgebieten (Gliederung)
- 4.5. Kaisheim mit Superiorat Pielenhofen (Gliederung)