Das Superiorat Pielenhofen lag zwar im Herzogtum Pfalz-Neuburg und damit im Zuständigkeitsbereich der Spezialkommission in Klostersachen. Wegen seiner Zugehörigkeit zum Reichsstift Kaisheim, wurde es allerdings als Besitz eines ausländischen Klosters in Bayern angesehen und zusammen mit Kaisheim von der Landesdirektion Neuburg unter der Aufsicht des 1802 für die Aufhebung des Hochstifts Eichstätt, des Reichsstifts Kaisheim und der Reichsstadt Weißenburg eingerichteten Generalkommissariats mit Sitz in Neuburg inventarisiert und aufgehoben (vgl. RBl. 1802, Sp. 885-887, und Gerhard Immler, Die Säkularisation der Reichsstifte in Ostschwaben, in: Bayern ohne Klöster?, München 2003, S. 278-286). Ab 1806 diente das Gebäude als Zentralkonvent, in den Karmelitinnen aus München und Neuburg aufgenommen wurden. Als Kloster der Provinz Neuburg gehörte auch der Zentralkonvent in den Zuständigkeitsbereich der Landesdirektion Neuburg und nicht des Klosterbureaus. Der vorliegende Bestand enthält folglich nur einige wenige Akten (vgl. auch Abschnitt 3.111. Karmelitinnenzentralkloster Pielenhofen).

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv