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Verordnung: Der Voranschlag über die Einnahmen und Ausgaben von den Kameraldomänen für das Jahr 1849 soll binnen vier Wochen eingereicht werden. Die hierfür benötigten Formulare werden dieser Verordnung beigelegt (Ausfertigung fünf Mal vorhanden, ohne Formulare)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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