Der Propst und Archidiacon J. E. von Ketteler zu Cappenberg genehmigt, daß die Erben des verstorbenen Provisors der dortigen Hospitäler Paul Gahlen zur Deckung der von den Hospitälern erhobenen Ansprüche 146 Reichsthaler 16 Schillinge bezahlen und dafür jeder weiteren Anforderung enthoben sein sollen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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