Verordnung betreffend den zwischen den Regierungen mehrerer deutscher Staaten wegen gegenseitiger Verpflichtung zur Übernahme der Auszuweisenden am 15. Juli 1851 zu Gotha abgeschlossenen Vertrag. Eine Zusammenstellung der zur Ausstellung der Trauscheine berechtigten Ämter ist in beiliegender Zusammenstellung erfasst (Zusammenstellung als Beilage)