Satzungen
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Best. 70 Rektorat / Hochschulleitung
Rektorat / Hochschulleitung >> 08 Rechtsangelegenheiten >> 08.01 Hochschulrecht
1947-1970
Enthält: Enthält u.a.:
- Staatsvertrag über die Neuordnung der Universitäten 1969
- Promotionsordnung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
- Ordnung über die Diplomprüfung für Handelslehrer
- Satzung der Assistentenschaft der Universität Mainz
- Geschäftsordnung für das Studentenparlament
- Satzung der Studentenschaft der Universität Mainz (1966)
- Habilitationsordnung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
- Disziplinarordnung für die Studierenden der Universität Mainz (1947)
- Satzung der Universität Mainz (1961)
- Vorläufige Regelung über die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane der Universität Mainz
- Landesverordnung über die Festsetzung von Zulassungsbeschränkungen
- Statut über die Organe der Verwaltung und die Berufung der Professoren der Universität Mainz (1949)- Landesgesetz über die wissenschaftlichen Hochschulen in Rheinland-Pfalz (1970)
- Staatsvertrag über die Neuordnung der Universitäten 1969
- Promotionsordnung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
- Ordnung über die Diplomprüfung für Handelslehrer
- Satzung der Assistentenschaft der Universität Mainz
- Geschäftsordnung für das Studentenparlament
- Satzung der Studentenschaft der Universität Mainz (1966)
- Habilitationsordnung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
- Disziplinarordnung für die Studierenden der Universität Mainz (1947)
- Satzung der Universität Mainz (1961)
- Vorläufige Regelung über die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane der Universität Mainz
- Landesverordnung über die Festsetzung von Zulassungsbeschränkungen
- Statut über die Organe der Verwaltung und die Berufung der Professoren der Universität Mainz (1949)- Landesgesetz über die wissenschaftlichen Hochschulen in Rheinland-Pfalz (1970)
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.06.2025, 10:54 MESZ