Das, occasione Johann Gottfried Landtorffs Inquisitionssache an alle Beamte und Gerichtsobrigkeiten ergangene Generale vom 6. Dezember 1741, nach welchem gleich anfangs der Untersuchung wider die in puncto furti inkulpierten Verbrecher, denselben die Bedeutung, dafern sie bei dem Leugnen beharren und vor der Inquisition das Delikt nicht gestehen würden, nachgehends, vermöge der klaren Disposition des Räubermandats de anno 1719, weder die Erlassung noch die Restitution des Diebstahls zu statten kommen werde, zu tun

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Sächsisches Staatsarchiv
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