Kammer Zerbst (Bestand)
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Z 92 (Benutzungsort: Dessau)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 03. Land Anhalt und territoriale Vorgänger (941 - 1945) >> 03.02. Anhaltische Teilfürstentümer 1603 - 1848 >> 03.02.04. Anhalt-Zerbst (1603/06 - 1793/97)
1578 - ca. 1830
Findhilfsmittel: Findkartei, vorläufiger Stand
Registraturbildner: Rentkammern zur Verwaltung der Finanzen lassen sich in Anhalt erst nach 1540 nachweisen. Ihnen stand ein Rentmeister vor, dessen Tätigkeit sich auf die Verwaltung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben des Hofes und des Landes erstreckte. Er war das Kontrollorgan für alle Gebiete der fürstlichen Verwaltung. Auf Grund seiner Tätigkeit wurde er vielfach mit der Erledigung innerer Angelegenheiten der Verwaltung betraut und als Mitglied von Kommissionen wirksam. Zu seiner Unterstützung wurde dem Rentmeister ein Sekretär oder Kammermeister beigegeben.
Im 17. Jahrhundert hatte sich die Kammer neben der Regierung als staatliche Oberbehörde etabliert. Sie hatte die Verwaltung und Oberaufsicht über die Finanz-, Domänen- und Zollangelegenheiten sowie das Fabrikwesen und die Forstsachen inne und nahm die Generalkontrolle des Finanz-, Kassen- und Rechnungswesens vor. Zu ihren Aufgaben gehörte:
- die Revision aller Kassen, die auf fürstliche Rechnung verwaltet wurden,
- die Klärung von Grenzstreitigkeiten innerhalb des Landes und andere Fragen der Landeshoheit,
- die Verwaltung des Kommunalwesens, soweit nicht die Regierung zuständig war,
- die Aufsicht über das Armenwesen, über die gesamte Polizei, über das Medizinal-, Militär- und Bauwesen,
- die Verwaltung des fürstlichen Grundbesitzes im In- und Ausland,
- die Anlage und die Erhaltung von Straßen, Wegen und Dämmen,
- die Beaufsichtigung der Juden und
- die Verwaltung von Abgaben.
Das Steuerwesen blieb eine gemeinschaftliche Angelegenheit aller vier anhaltischen Teilfürstentümer. Die Steuern wurden an die "Landrentei", die gemeinschaftliche Kasse des gesamten anhaltischen Territoriums abgeführt, wogegen die Einnahmen aus Forsten, Domänen, Zöllen, Fischerei usw. Einnahmen des jeweiligen Teilfürstentums waren.
Bis ins 18. Jahrhundert war in Anhalt die Hof- nicht von der Landesfinanzverwaltung getrennt.
Nach dem Aussterben der Anhalt-Zerbster Linie im Jahr 1793 und der Aufteilung Anhalt-Zerbsts auf die anderen drei anhaltischen Teilfürstentümer 1797 gingen die Aufgaben der Kammer Zerbst auf die Kammern Bernburg, Köthen und Dessau für den jeweils angegliederten Zerbster Landesteil über.
Bestandsinformationen: Die archivalische Quellenüberlieferung des ehemaligen Fürstentums Anhalt-Zerbst wurde Ende des 19. Jahrhunderts in das 1872 neu gegründete Anhaltische Haus- und Staatsarchiv Zerbst übernommen. Dazu gehörten auch umfangreiche Akten der Kammer Zerbst.
In den 20/30er Jahren des 20. Jahrhunderts gaben Nachfolgebehörden weitere Kammerakten an das Anhaltische Staatsarchiv ab. Zu diesem Zeitpunkt wurde mit einer Erschließung des Bestandes begonnen, die jedoch nicht abgeschlossen worden ist. Erst zu Beginn der 70er Jahre konnten die Arbeiten fortgesetzt werden, in derem Ergebnis eine Findkartei mit einer vorläufigen Gliederung erstellt worden ist. Im Zuge von Bestandsarbeiten sind in den 90er Jahren und zu Beginn des 21. Jahrhunderts nachträglich Akten der Provenienz "Kammer Zerbst" ermittelt worden, die in den Bestand eingefügt werden müssen. Daher konnte die Bestandsbearbeitung bisher noch nicht vollständig abgeschlossen werden.
Enthaltene Karten: 79
Registraturbildner: Rentkammern zur Verwaltung der Finanzen lassen sich in Anhalt erst nach 1540 nachweisen. Ihnen stand ein Rentmeister vor, dessen Tätigkeit sich auf die Verwaltung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben des Hofes und des Landes erstreckte. Er war das Kontrollorgan für alle Gebiete der fürstlichen Verwaltung. Auf Grund seiner Tätigkeit wurde er vielfach mit der Erledigung innerer Angelegenheiten der Verwaltung betraut und als Mitglied von Kommissionen wirksam. Zu seiner Unterstützung wurde dem Rentmeister ein Sekretär oder Kammermeister beigegeben.
Im 17. Jahrhundert hatte sich die Kammer neben der Regierung als staatliche Oberbehörde etabliert. Sie hatte die Verwaltung und Oberaufsicht über die Finanz-, Domänen- und Zollangelegenheiten sowie das Fabrikwesen und die Forstsachen inne und nahm die Generalkontrolle des Finanz-, Kassen- und Rechnungswesens vor. Zu ihren Aufgaben gehörte:
- die Revision aller Kassen, die auf fürstliche Rechnung verwaltet wurden,
- die Klärung von Grenzstreitigkeiten innerhalb des Landes und andere Fragen der Landeshoheit,
- die Verwaltung des Kommunalwesens, soweit nicht die Regierung zuständig war,
- die Aufsicht über das Armenwesen, über die gesamte Polizei, über das Medizinal-, Militär- und Bauwesen,
- die Verwaltung des fürstlichen Grundbesitzes im In- und Ausland,
- die Anlage und die Erhaltung von Straßen, Wegen und Dämmen,
- die Beaufsichtigung der Juden und
- die Verwaltung von Abgaben.
Das Steuerwesen blieb eine gemeinschaftliche Angelegenheit aller vier anhaltischen Teilfürstentümer. Die Steuern wurden an die "Landrentei", die gemeinschaftliche Kasse des gesamten anhaltischen Territoriums abgeführt, wogegen die Einnahmen aus Forsten, Domänen, Zöllen, Fischerei usw. Einnahmen des jeweiligen Teilfürstentums waren.
Bis ins 18. Jahrhundert war in Anhalt die Hof- nicht von der Landesfinanzverwaltung getrennt.
Nach dem Aussterben der Anhalt-Zerbster Linie im Jahr 1793 und der Aufteilung Anhalt-Zerbsts auf die anderen drei anhaltischen Teilfürstentümer 1797 gingen die Aufgaben der Kammer Zerbst auf die Kammern Bernburg, Köthen und Dessau für den jeweils angegliederten Zerbster Landesteil über.
Bestandsinformationen: Die archivalische Quellenüberlieferung des ehemaligen Fürstentums Anhalt-Zerbst wurde Ende des 19. Jahrhunderts in das 1872 neu gegründete Anhaltische Haus- und Staatsarchiv Zerbst übernommen. Dazu gehörten auch umfangreiche Akten der Kammer Zerbst.
In den 20/30er Jahren des 20. Jahrhunderts gaben Nachfolgebehörden weitere Kammerakten an das Anhaltische Staatsarchiv ab. Zu diesem Zeitpunkt wurde mit einer Erschließung des Bestandes begonnen, die jedoch nicht abgeschlossen worden ist. Erst zu Beginn der 70er Jahre konnten die Arbeiten fortgesetzt werden, in derem Ergebnis eine Findkartei mit einer vorläufigen Gliederung erstellt worden ist. Im Zuge von Bestandsarbeiten sind in den 90er Jahren und zu Beginn des 21. Jahrhunderts nachträglich Akten der Provenienz "Kammer Zerbst" ermittelt worden, die in den Bestand eingefügt werden müssen. Daher konnte die Bestandsbearbeitung bisher noch nicht vollständig abgeschlossen werden.
Enthaltene Karten: 79
Laufmeter: 60.4
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ