Jörg Däpping, B. zu Stuttgart, daselbst gef., weil er ohne Wissen seiner Gläubiger Kaspar Ness u. a. von einem Betrag von 50 lb, der auf seinen Vater Bartlin Däpping als Schuldner eingeschrieben war, 10 lb vor Fälligwerden an sich genommen hatte, wofür er wohl an seinem Leib strafwürdig gewesen wäre, auf Fürbitte jedoch freigel., schwört U. und verspricht mit einem Eid, künftig in keine Zeche mehr zu gehen, außer einem Brotmesser keine Waffe mehr zu tragen und sich sein Leben lang den Bart stehen zu lassen.