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Verordnung: Mit Missfallen wird festgestellt, dass Untertanen auf verschiedene Weise Bauerngüter, Pachten, usw. an sich bringen, die Hospitalien oder Pfarrern verpflichtet sind und dann die darauf liegenden Lasten verweigern und streitig machen und sogar die Güter nicht mehr versteuern

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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