Georg Zendleder zu Roßbach in der Pfarrei Niedertaufkirchen im Landgericht Neumarkt und seine Ehefrau Anna vertauschen mit Franz Linder zu Linden in der Pfarrei Hörbering und seiner Ehefrau Barbara die Leibgerechtigkeit auf dem Zendleder Gut zu Roßbach, welche auf Lebenszeit des alten Wibmers zu Roßbach und der Anna, Ehefrau von Andre Obergangelfinger, Gültigkeit hat, gegen das Leibrecht auf dem Gut zu Linden;. S: Abt Gregor v. Kl. St. Veit