Vertrag zwischen dem Großherzog von Baden und dem Bischof Franz Xaver von Basel über die Übernahme der Schulden des letzteren im Betrage von 140.000 Gulden.
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 48 Nr. 6433
Neuere Staatsverträge/Schweiz Konv. 067 Nr. 10
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 48 Haus- und Staatsarchiv: III. Staatssachen
Haus- und Staatsarchiv: III. Staatssachen >> II. Neuere Staatsverträge >> Verträge zwischen Baden und der Schweiz
Karlsruhe, 20. Juli 1811
Enthält: I. Vertrag. 3 Unterschriften und 3 Siegel der Bevollmächtigten. Papier, Original. Versehen mit Ratifikation des Bischofs. Karlsruhe, 22. Juli 1811. Unterschrift und Siegel des Bischofs Franz Xaver.
II. Hierzu 5 Schuldverschreibungen und zwar:
2 des Domkapitels Basel über 11.000 Gulden und 6.123 Gulden 41 Kreuzer. Freiburg im Breisgau, 10. Mai 1794 und Basel, 1. April 1795. Ratifiziert durch den Bischof Franz Xaver von Basel. Offenburg, 12. Mai 1794 und Konstanz, 12. April 1795.
3 des Bischofs Franz Xaver von Basel über 12.000 Gulden, 20.000 Gulden und 20.000 Gulden. Wien, 1. Mai 1801, 15. Nov. 1801, 15. Nov. 1801.
Ratifiziert durch das Domkapitel von Basel. Freiburg, 29. Mai und 28. Dez. 1801. Unterschriften des Bischofs Franz Xaver und des Domkapitels, nebst aufgedrückten Siegeln.
II. Hierzu 5 Schuldverschreibungen und zwar:
2 des Domkapitels Basel über 11.000 Gulden und 6.123 Gulden 41 Kreuzer. Freiburg im Breisgau, 10. Mai 1794 und Basel, 1. April 1795. Ratifiziert durch den Bischof Franz Xaver von Basel. Offenburg, 12. Mai 1794 und Konstanz, 12. April 1795.
3 des Bischofs Franz Xaver von Basel über 12.000 Gulden, 20.000 Gulden und 20.000 Gulden. Wien, 1. Mai 1801, 15. Nov. 1801, 15. Nov. 1801.
Ratifiziert durch das Domkapitel von Basel. Freiburg, 29. Mai und 28. Dez. 1801. Unterschriften des Bischofs Franz Xaver und des Domkapitels, nebst aufgedrückten Siegeln.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:02 MESZ
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