Margarete Camberger von Bleidenstadt bekundet: Sie ist in minderjährigem Alter beredet worden, in das Kloster Klarenthal einzutreten, und hat dort als Ordens- und Profeßperson gelebt; da aber das Klosterleben inzwischen in merklichen Abgang geraten ist und es auch gefährlich und unsicher erscheint, in dergleichen 'Feldklöstern' zu wohnen, hat Margaretes Verwandtschaft ('freunttschaft') mit ihrem Wissen und Willen den Grafen Philipp von Nassau wie auch den Grafen Philipp den Jüngeren gebeten, ihr zu erlauben aus dem Kloster wieder zu ihrer Verwandschaft zu ziehen, und sie abzufertigen, damit sie sich bei ihrer Verwandschaft erhalten könne. Graf Philipp der Jüngere hat dies, auch auf ihre Bitte hin, bewilligt. Sie erhält zur Abfertigung 60 Gulden in barem Geld, 2 Schweine, eine Kuh und ein Bett und alles, was zu ihrem Leib gehörig ist, und verzichtet auf alle Forderungen und Ansprüche an das Kloster, dessen (Rechts-) Nachfolger(n) und an den Grafen von Nassau als dessen Fundator und Schutzherrn. Dies unverbrüchlich zu halten, hat sie einen Eid auf Gott und die Evangelien geschworen.
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Margarete Camberger von Bleidenstadt bekundet: Sie ist in minderjährigem Alter beredet worden, in das Kloster Klarenthal einzutreten, und hat dort als Ordens- und Profeßperson gelebt; da aber das Klosterleben inzwischen in merklichen Abgang geraten ist und es auch gefährlich und unsicher erscheint, in dergleichen 'Feldklöstern' zu wohnen, hat Margaretes Verwandtschaft ('freunttschaft') mit ihrem Wissen und Willen den Grafen Philipp von Nassau wie auch den Grafen Philipp den Jüngeren gebeten, ihr zu erlauben aus dem Kloster wieder zu ihrer Verwandschaft zu ziehen, und sie abzufertigen, damit sie sich bei ihrer Verwandschaft erhalten könne. Graf Philipp der Jüngere hat dies, auch auf ihre Bitte hin, bewilligt. Sie erhält zur Abfertigung 60 Gulden in barem Geld, 2 Schweine, eine Kuh und ein Bett und alles, was zu ihrem Leib gehörig ist, und verzichtet auf alle Forderungen und Ansprüche an das Kloster, dessen (Rechts-) Nachfolger(n) und an den Grafen von Nassau als dessen Fundator und Schutzherrn. Dies unverbrüchlich zu halten, hat sie einen Eid auf Gott und die Evangelien geschworen.
18, U 104
18 Kloster Klarenthal, Klarissen
Kloster Klarenthal, Klarissen >> Urkunden >> 1501-1600
1558 Juni 30
Original, Pergament, deutsch, an Pressel das beschädigte Siegel des Christoffel von Lindau; dabei Konzept und unbeglaubigte Kopie, Papier
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geschehen unnd geben uff donderstag nach Petri und Pauli apostoli. Nach der geburtt Jesu Cristi unsers seligmachers dhausentt funfhundert unnd im achtunndrunfzigsten jare
Vermerke (Urkunde): Siegler: Christoffel von Lindau
Vermerke (Urkunde): Siegler: Christoffel von Lindau
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 14:09 MESZ