Nachdem sich Gall Schütz von Eutingertal zu Salzstetten und Baisingen vor kurzem mit Maria Teufel (Düflerin), der ehelichen Tochter von Thomas Teufel (Tüfel) von Baisingen, verheiratet und den Kirchgang nach christlicher Ordnung begangen und bestätigt hat, zwischen ihnen aber noch kein besonderer Heiratsvertrag abgeschlossen wurde und sie bereits einen jungen Sohn als Erben erhalten haben und künftig vielleicht noch weitere Kinder bekommen werden, wird auf ihre Bitte durch Christoph Wendler von Pregenroth, Statthalter in Hohenberg, Basilius Hipp von Remmingsheim, Obervogt zu Horb, beide Räte von Erzherzog Ferdinand [II.] von Österreich, Georg von Dettingen zu Unterdettingen, Jakob Leins, Bürgermeister, Hans Herholdt, Hauptmann zu Horb, und Thomas Teufel, den Vater von Maria Teufel, folgender Heiratsvertrag abgeschlossen, um Streit und Missverständnisse zu verhindern: (1) Thomas Teufel verspricht seiner Tochter 500 fl als Ehesteuer und Heiratsgut in Bargeld oder in Gülten, außerdem ihre ehelichen Kleider und was zu ihrem Leib gehört. (2) Dagegen soll Gall Schütz von Eutingertal seiner Ehefrau 1000 fl Hauptgut widerlegen, damit sie von 100 fl jährlich 5 fl erhalten kann, außerdem eine Morgengabe von 300 fl. [Es folgen Bestimmungen über die Witwenversorgung und über die Nutznießung bzw. die Vererbung von Heiratsgut, Widerlegung und Morgengabe]. Den Versorgungsbrief über die Heimsteuer, Widerlegung und Morgengabe soll Gall Schütz von Eutingertal mit ausreichender Versicherung und Verweisung binnen einem halben Jahr dem Vater seiner Ehefrau übergeben. In allen anderen Punkten, die in diesem Heiratsvertrag nicht geregelt sind, soll es nach dem Gebrauch und Herkommen des Adels in Schwaben gehalten werden. Abschließend versprechen Gall Schütz von Eutingertal und Maria Teufel, dass sie diesen Heiratsvertrag in allen Punkten einhalten und nicht dagegen verstoßen werden. Der Heiratsvertrag wird in zwei Ausfertigungen erstellt, von denen jede Seite eine Ausfertigung erhält.