Hans Hafner d. J. aus Stuttgart, entgegen den landesherrlichen Geboten und einem über ihn verhängten Urteil außer Landes geflohen, jedoch auf Fürbitten seiner Ehefrau, seines Vaters und seiner Freundschaft begnadigt und mit der Auflage eingelassen, sich künftig wohl zu verhalten und ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr außer Landes zu ziehen, gelobt dies bei Treu und Glauben und schwört U.