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Hans Greßlin aus Sersheim, wegen verdächtigen Verhaltens und Drohreden zu Vaihingen gef., jedoch auf Bitten begnadigt und wieder freigel., schwört U. Er gelobt, sich jederzeit auf obrigkeitliche Mahnung wegen seiner Vergehen zu verantworten und sich im Gefängnis zu Bietigheim oder Vaihingen zu stellen. H. Greßlin war schon vor Jahresfrist wegen Diebstahls im Turm zu Bietigheim gesessen, jedoch begnadigt und entlassen worden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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