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Erzbischof Bertold von Mainz genehmigt auf die inständigen Bitten des Abts Johann von Haina, da die bisher übliche und schon von Johanns Vorgänger...
Ausf., dt., Perg. - Rechts unter der Plica: Mandato domini christianissimi Georg de Helle cancellarius subscripsit. - Anh. RundSg. des Erzbischofs
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben [..] zu Fritzlar uff dinstag nach allerheiligen tag a. d. 1493.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Erzbischof Bertold von Mainz genehmigt auf die inständigen Bitten des Abts Johann von Haina, da die bisher übliche und schon von Johanns Vorgängern geübte Bestellung und Bearbeitung der Äcker und Vorwerke des Klosters Haina mit gedingten Dienstleuten vom Kloster aus mehr Unkosten als Einkünfte und somit keinen Nutzen mehr bringe, die Errichtung eines neuen Hofes in der Feldmark vor dem Kloster, der mit weltlichen Leuten besetzt werden kann. Er bestätigt dem neuen Hof und seinen Bewohnern dieselben Freiheiten von weltlichem Gericht, Gebot und Verbot, Diensten und Abgaben, die dem Kloster und seinen bisherigen 5 Höfen Ellnrode (Elrode), Halgehausen (Hadelingeßhusen), Altenhaina (-heyne), Espe (Meßpe) und Kirschgarten (Kirßgarten) von ihm und seinen Vorfahren gewährt worden sind.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Der Erzbischof.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 1186, Zweiter Band