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Anordnung einer entsprechenden Zollauflage beim Kauf von Hammeln und Schafen wegen der Wolle, die beim Verkauf aus der Kurpfalz wegen der dortigen Zollerhebung berechnet wird
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Anordnung einer entsprechenden Zollauflage beim Kauf von Hammeln und Schafen wegen der Wolle, die beim Verkauf aus der Kurpfalz wegen der dortigen Zollerhebung berechnet wird
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> H Finanzangelegenheiten, Steuern und Abgaben >> H.4 Indirekte Abgaben, Zehnt, Zölle
Gießen, 1787 Januar 27
Sachakte
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