Kurfürst Philipp von der Pfalz verschafft dem Servitenkloster Germersheim dessen Zehnten zu Erlenbach wieder. Diesen hatte einst Hans von Talheim, Vogt zu Germersheim, wegen des Totschlags an seinem Schwiegervater Peter von Mühlhofen (Mulhoven) durch Reinhard von Hohenberg gerichtlich erlangt und dann an das Kloster Germersheim gegeben, damit dort Messen und Jahrzeiten für Peter begangen werden. Dazu hatte Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, Vetter und Vater Philipps, die Zustimmung als Lehnsherr gegeben, aber die Bedingung gestellt, dass das Kloster nach Hans' Tod einen zum Schild geborenen Edelmann stelle, der das Lehen erhalten solle. Als das Kloster dies versäumte, fiel der Zehnt an den Pfalzgrafen heim, der es an Orendel von Gemmingen verliehen und nun wieder von diesem erlangt hat. Es folgen die näher genannten Bedingungen der Wiederzustellung Philipps: 1. Das Kloster ist fortan dem Pfalzgrafen keinen Lehnsmann mehr schuldig, wohingegen das Kloster eine näher erläuterte Messe zu Germersheim schuldig ist. 2. Das Kloster versieht die im Schloss [Germersheim] neugebaute Schlosskapelle, welche die alte Pfarrei war, mit näher geregelten Messen und Gottesdienste, sobald der jetzige Kaplan Nikolaus stirbt oder eine andere Pfründe erhält. 3. Die Klosterbrüder sollen für den Pfalzgrafen, dessen Ehefrau Margarete sowie beider Eltern und Kinder vier Mal im Jahr am Montag nach jeder Fronfasten eine näher geregelte Messe begehen und ihr Gedenken verkünden. Dies sollen sie auch in näher geregelter Weise für die verstorbenen Peter von Mühlhofen, seine Ehefrau Margarethe von Kettenheim, Hans von Talheim, dessen Ehefrau Katherina von Mühlhofen sowie ihre Eltern und Kinder tun. [4.] Die Klosterbrüder sollen das dafür Notwendige von ihrer geistlichen Obrigkeit erlangen. [5.] Der Pfalzgraf verspricht dem Kloster seinen Schutz und Schirm für ihren Rechtsgang in weltlichen Angelegenheiten vor ihm, seinen Räten, dem Hofgericht oder gewiesenen Instanzen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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