Militär-Examinationskommission (Bestand)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 13
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Militärische Bestände 1871-ca. 1920 >> Behörden und Formationen >> Kriegsministerium und ihm unterstellte Behörden und Formationen >> Unterstellte Behörden und Formationen
1869-1877
Inhalt und Bewertung
Die Militär-Examinationskommission war seit 1872 Nachfolgebehörde der Militär-Studien- und Prüfungskommission (vgl. Bestand E 284f). Sie hatte ihren Dienstsitz zunächst in Stuttgart, seit 1874 in Ludwigsburg, unterstand der Militär-Abteilung des Kriegsministeriums und hatte zweimal jährlich die Portepeefähnrichsprüfung abzuhalten. Als diese seit Januar 1876 nur noch vor der Ober-Militärkommission in Berlin abgelegt werden konnte, wurde die Kommission im Frühjahr 1877 aufgelöst.
Kadettenschule:
Seit 1868 vereinigte die Kriegsschule in Ludwigsburg, die dort 1820 als Offizierbildungsanstalt begründet worden war, in sich die Einrichtung einer Kadettenschule und einer Portepeefähnrichschule. Als Folge der Militärkonvention von 1870 blieb nur die Kadettenschule erhalten, die 1872 reorganisiert und dabei der Militär-Abteilung des Kriegsministeriums unterstellt wurde; im Mai 1874 wurde sie ebenfalls aufgelöst. Das Schriftgut der Kadettenschule wird im Bestand E 276b verwahrt.
1. Zur Geschichte der Militär-Examinationskommission: Seit März 1868 gliederte sich die württembergische Kriegsschule, wie die 1820 gegründete Offizierbildungsanstalt seit 1852 hieß, in eine Kadettenschule und eine Portepeefähnrichsschule. Als Folge der Militärkonvention vom 21./25.November 1870 verzichtete jedoch Württemberg darauf, eine eigene Portepeefähnrichsschule zu unterhalten; die württembergischen Offizieranwärter besuchten statt dessen seit 1871 die preußischen Kriegsschulen und legten vor der Ober-Militär-Examinationskommission in Berlin ihr Offizierexamen ab. Bestehen blieben dagegen die Kadettenschule und die Militär-Studien- und Prüfungskommission, die bisher für einen Teil der Prüfungen an der Kriegsschule zuständig gewesen war. Allerdings verlor die Kommission ihre Aufgabe, die Offiziersprüfungen abzunehmen; außerdem wurde im November 1871 ihre vorgesetzte Behörde, der Generalquartiermeisterstab, aufgelöst. Deshalb musste auch sie eine neue Organisation erhalten. Während ein Erlass des Kriegsministeriums vom 9.Januar 1872 grundsätzlich ihren Fortbestand sicherte, jedoch "vorbehaltlich einer neuen Organisation", und sie mit der Abnahme der halbjährlich stattfindenden Portepeefähnrichsprüfung beauftragte, bestimmte ein weiterer Erlass vom 8.Februar 1872: "An Stelle der Militairstudien- und Prüfungskommission tritt fortan die Militair-Examinations-Kommission,welche besteht aus dem Chef der Militair-Abtheilung des Kriegs-Ministeriums als Vorstand, drei anderen vom Kriegs-Ministerium zu kommandirenden Offizieren und dem Kommandeur der Kadettenschule". Vorstand der Kommission, die ihren Dienstsitz zunächst in Stuttgart (Hof- und Staatshandbuch 1873, 8.1016), nach der Auflösung der Kadettenschule in deren Gebäude in Ludwigsburg hatte (Bü 3 des vorliegenden Bestandes),war damit der ins württembergische Kriegsministerium kommandierte preußische Oberstleutnant v. Lattre, dem zunächst - als stellvertretender Chef der Militär-Abteilung - Major v. Gleich (August 1873 - März 1874), dann Generalmajor v. Wundt (März 1874 - September 1874) und Oberstleutnant v. Steinbeil (ab September 1874) folgten. Mit der Kadettenschule, der Kadetten-Prüfungskommission, die für die Jahres- und Halbjahresprüfungen an der Kadettenschule zuständig war und deren Fortbestand ebenfalls der Erlass vom 8. Februar 1872 bestätigte, und der Militär-Examinationskommission, die jedes Frühjahr und jeden Herbst in Ludwigsburg Portepeefähnrichsprüfungen abzuhalten hatte, konnte sich Württemberg noch einen Rest eines eigenen militärischem Erziehungs- und Bildungswesens erhalten. Bereits seit Januar 1872 durften württembergische Offizieranwärter ihre Portepeefähnrichsprüfungen jedoch auch vor der Ober-Militär-Examinationskommission in Berlin statt vor der württembergischen Militär-Examinationskommission ablegen. Dieser Auflösungsprozess setzte sich fort, als Württemberg auf Ende Mai 1874 seine Kadettenschule und damit die Kadetten-Prüfungskommission auflöste und die Württemberger künftig in das preußische Kadettenkorps aufgenommen wurde. Nur noch die Militär-Examinationskommission blieb bestehen. Mit Hinweis auf Artikel 12 der Militärkonvention verlangte Preußen jedoch schon im September 1874 auch ihre. Auflösung, wobei es von sich aus den 1. Januar 1876 als Auflösungstermin vorschlug - eine Forderung, der sich Württemberg schließlich widerstrebend beugte. Die königliche Ordre vom 13. 0ktober 1875 bestimmte daher: "Vom 1. Januar 1876 an sind sämtliche Prüfungen zum Portepeefähnrich seitens der Offizier-Aspiranten des XIII. (Königlich Württembergischen) Armeekorps ... vor der Ober-Militair-Kommission in Berlin abzulegen. Dem entsprechend hat die Württembergische Militairexaminations-Kommission nach Erledigung der ihr noch im Jahr 1875 angefallenen Geschäfte außer Tätigkeit zu treten". Als die Kommission diese Geschäfte im Frühjahr 1877 abgewickelt hatte, waren damit bis zum Ende des württembergischen Heeres für die Ausbildung und Prüfung des württembergischen Offizierersatzes ausschließlich preußische Dienststellen zuständig.
2. Zur Geschichte des Bestandes: Das Schriftgut der Militär-Examinationskommission wurde nach deren Auflösung zusammen mit einem Teil der Akten der Militär-Studien- und Prüfungskommission der Altregistratur des württembergischen Kriegsministeriumsübergeben, in deren Verzeichnis (Büschel 222 des früheren Bestandes E 271) es vor 1900 summarisch verzeichnet wurde. Von hier kam der Bestand 1907 in das Kriegsarchiv, 1921 in die Reichsarchivzweigstelle Stuttgart und 1936/37 in das Heeresarchiv Stuttgart, das 1945 vom Hauptstaatsarchiv Stuttgart übernommen wurde. Das Heeresarchiv Stuttgart ordnete die Kommissionsakten dem Mischbestand M 1/11 (Kriegsarchiv) ein und verzeichnete sie 1943 im Repertorium dieses Bestandes. Dieser Zustand, der die Kommissionsakten mit den Akten anderer Provenienzen vermischte, befriedigte jedoch ebenso wenig wie die Qualität der Titelaufnahmen dieses Repertoriums. Ob die Akten früher eine innere Gliederung besaßen oder ob diese bei der Verzeichnung durch das Heeresarchiv Stuttgart verlorengegangen ist, lässt sich heute nicht mehr sagen. Nur bei wenigen Büscheln (Nr. 27, 42 und 47), die bis 1873/75 zeitweilig Bestandteile der Registratur der Militär-Abteilung des Kriegsministeriums bildeten, sind alte Signaturen überliefert; dabei handelt es sich um Signaturen dieser Registratur. Das Schriftgut der Militär-Examinationskommission wurde bei der jetzigen Neuordnung und Verzeichnung von den Akten anderer Provenienzen getrennt und neu gegliedert. Nicht ganz befriedigend bleibt weiterhin die Ordnung der Büschel 44 - 66, die nach verschiedenen Strukturprinzipien formiert sind; ihre Neuordnung hätte jedoch einen im Verhältnis zum Ergebnis unverhältnismäßig großen Arbeitsaufwand erfordert. Die Neuverzeichnung erfolgte im Sommer und Herbst 1977 durch Staatsarchivreferendar Dr. Moegle-Hofacker und Archivinspektoranwärter Falk. Die Aufsicht hatte dabei Oberstaatsarchivrat Dr. Fischer, der auch die Gliederung und Endredaktion des Repertoriums besorgte. Für den Index leistete Archivangestellter Herrmann Vorarbeiten. Der Bestand umfasst 70 Büschel (0, 6 lfd. m.). Stuttgart, im Oktober 1978 Fischer
70 Büschel (1-17, 17a, 18-26, 26a, 27-29, 29a, 30-31, 31a, 32-66), 0,6 lfd. m
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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13.11.2025, 14:39 MEZ
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