Belohnung für Katastrophenhelfer - Baden-Württembergische Polizisten haben in Baschkirien dazugelernt
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/014 S034003/204
V
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/014 Fernsehsendungen von Südwest Fernsehen aus dem Jahre 2003
Fernsehsendungen von Südwest Fernsehen aus dem Jahre 2003 >> Januar 2003
16. Januar 2003
Die Regierung von Baschkirien hatte eingeladen, als Dank für die Helfer der Flugzeugkatastrophe am Bodensee. Gut ein halbes Jahr nach dem Unglück, sollten diejenigen, die damals die Toten geborgen, die Trümmer weggeräumt und Angehörige getröstet haben, die Heimat der Opfer kennen lernen. 65 der 71 Toten kamen aus Baschkirien, Schulkinder aus der russischen Teilrepublik. Die Delegation von Feuerwehrleuten, Polizisten, Sanitätern und Dolmetschern war 10 Tage unterwegs. Ihre Bilanz: "Die Reise war ein voller Erfolg".
0:03:20; 0'03
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Ländersache - Politik in Baden-Württemberg
Rossbach, Bernd
Baschkirien [RU]
Flugzeug
Polizei
See: Bodensee
Unglück
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:29 MEZ
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