Beilegung des zwischen Herman von Viermundt, Droste zum Dringenberge, Amtmann zu Meschede, "Rauen" von Terßen, als Gerichtsherrn zu Viermoind einer - und Reinhart, Caspar, Frantz und den anderen Gebrüdern und Vettern von Dalvigck anderseits - wegen eines "Rotzendens" vor Orcken ausgebrochenen Zwistes. Die von Dalwigk sollen an dem Veltzenden vor Orcken verbleiben vor Orcken verbleiben, doch ungehindert der Rodepacht der von Viermondt und Terßen. Der Zehnte am Eichenberg und Hoirde soll den von Dalwigk zukommen, der von Cluersland und Berkharisland den von Viermoindt und Terßen allein, ebenso der Zehnte von den Rodungen daselbst. Pacht und Zehnte von dem Echenberge und der Länderei nach dem Bilbergrunt hinab ebenso, der von den Rodungen von Ruiggenscheidt den von Dalwigk, den von Viermondt und Terßen aber die Rodepacht allein. Siegelzeugen und Scheidungsleute: Philips Wulff von Gudenberg, Henckell Winters, Gert von Meschedt, Johan von Hertingshausen, Amtmann zu Ameneburgh, Georg von Orff.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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