Citationis ex lege diffamari Auseinandersetzung um Beleidigungen
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(1) 0818
Wismar F 42 (W F 2 n. 42)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 02. 1. Kläger B
(1690-1697) 15.07.1697-07.07.1698
Kläger: (2) Dr. Adam von Bremen als Fiskal des Tribunals
Beklagter: Georg Pfennigsdorf, Notar zu Greifswald
Anwälte, Prokuratoren: Bekl.: Dr. Joachim Hinrich Gröning (A & P)
Fallbeschreibung: Bekl. hat das Tribunal trotz Verwarnung zum wiederholten Mal der Parteilichkeit geziehen, weshalb Kl. Leibesstrafe und Gefängnishaft für ihn fordert und um ein Reskript an den Greifswalder Rat bittet, Kl. gefangenzunehmen und nach Wismar für die Anklage zu überstellen. Ein entsprechendes Schreiben ergeht am 14.09. Am 27.09. reicht Kl. seine Artikelklage ein, fordert die öffentliche Verbrennung der Schmähschrift des Bekl. gegen das Tribunal, die Streichung aus der Notarsmatrikel, öffentlichen Widerruf, Staupenschlag und Verbannung. Das Tribunal beauftragt am selben Tag die Assessoren Tessin und Oldenburg mit Verhör, das am selben Tag durchgeführt wird. Am 28.09. ordnet das Tribunal Bekl. Dr. Gröning als Anwalt bei und fordert Bekl. auf, sich zum Verhör zu erklären. Am 01. und 11.10. entschuldigt sich Bekl. und gelobt Besserung, am 11.10. erbittet Dr. Gröning die Prüfung der Akten des Greifswalder Konsistoriums. Am 12.10. fordert das Tribunal die Konsistorialakten an und erhält sie am 25.10. Am 26.10. führt Gröning an, Bekl. sei nicht "bei vollem Verstande" und erbittet Gnade. Das Tribunal fordert Fiskal am 27.10. zur Antwort auf, am 02.11. erbittet Bekl. Haftentlassung, am 06.11. erbittet Kl. Schreiben an Hofgericht, Konsistorium, Universität und Ratsgericht von Greifswald zur Einsendung aller Akten, die mit Bekl. in Beziehung stehen und erhält entsprechende Aufforderungen am 08.11. Am 18.11. erstatten die Greifswalder Gerichte Bericht und senden Akten ein, die am 19.11. eröffnet werden. Am 27.11. erbittet Dr. Gröning rasches Urteil, das Tribunal unterrichtet Kl. am 29.11. von diesem Wunsch. Am 06.12. bestreitet Kl., daß Bekl. nicht bei Verstand sei und unterstellt ihm bösen Willen. Er belegt seine Anklage mit Beispielen aus den Prozeßakten der Untergerichte und erbittet harte Strafe. Das Tribunal fordert Bekl. am 07.12. zur Antwort auf. Am 10.12. bittet Bekl. um Verschickung der Akten an eine Juristenfakultät, kündigt Zeugenbefragung an und bittet, Dr. Caroc als Kommissar dazu zu bestellen. Am 14.12. wiederholt Kl. seine Klage und erbittet Bestrafung des Bekl., am 20.12. legt dieser Verhörartikel für Präpositus Gerdes, Superintendent Rango, Prof. Mascow und Magister Pyl vor. Das Tribunal schließt am 22.12. die Beweisaufnahme, am 28.12. protestiert Bekl. dagegen und erbittet Verhör seiner Zeugen, das Tribunal bestätigt am 29.12.1697 aber seine Entscheidung und bereitet die Akten zur Versendung an die Juristenfakultät Helmstedt vor. Am 01.02.1698 kommen Akten zurück, am 02.02. erbittet Kl. Publikation des Urteils, die Tribunal am 04.02. für den 08.02. verspricht. Am 08.02. verurteilt Tribunal in öffentlicher Audienz Bekl. zu öffentlichem Widerruf, Zerreißung seiner Schmähschriften durch den Pedellen und Verweisung aus den schwedischen Provinzen. Dagegen ergreift Bekl. restitutio in integrum, die er laut Gerichtsbescheid innerhalb von 8 Tagen einbringen muß. Am 09.02. bittet Bekl. um Gnade, am 15.02. werden in Beisein des Tribunalskollegiums die Schriften des Bekl. zerrissen, er stattet Urfehde ab und wird begnadigt. Am 07.07.1698 werden die Akten nach Greifswald zurückgebracht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1697-1698 2. Tribunal 1698
Prozessbeilagen: (7) Verhörprotokoll vom 27.09.1697; Schreiben des Bekl. an Tribunal (o.D.); Urteil der Juristenfakultät Helmstedt (o.D., Januar 1698); Protokoll einer öffentlichen Audienz im großen Audienzsaal vom 08.02.1698; Vorakten vor dem Greifswalder Konsistorium in Sachen 1) Fiskal vs. Bekl. in pcto contemptus mandatorum consistorii regii vom 20.12.1690-24.09.1695; 2) Christian Peich vs. Georg Pfennigsdorf in pcto lege diffamarivom 18.03.1690-07.09.1694; 3) Georg Pfenningsdorf vs. Magister David Friedrich Gerdes in pcto Injurien vom 16.02.1695-22.10.1696; vor dem Greifswalder Universitätsgericht in Sachen 1) Bekl. vs. David Jürgen Gerdes in pcto Injurien vom 13.10.1694-06.03.1697; 2) Raphael Gerdes vs. Bekl. in pcto lege diffamari vom 17.03.1696-19.04.1697; vor dem Pommerschen Hofgericht: 1) Bekl. vs. Johann Georg Francke in pcto debiti residui vom 05.02.1695-17.01.1696 sowie Verworffene Pfenningsdorffsche Sachen" am Tribunal vom 28.09.1696-04.02.1701
Beklagter: Georg Pfennigsdorf, Notar zu Greifswald
Anwälte, Prokuratoren: Bekl.: Dr. Joachim Hinrich Gröning (A & P)
Fallbeschreibung: Bekl. hat das Tribunal trotz Verwarnung zum wiederholten Mal der Parteilichkeit geziehen, weshalb Kl. Leibesstrafe und Gefängnishaft für ihn fordert und um ein Reskript an den Greifswalder Rat bittet, Kl. gefangenzunehmen und nach Wismar für die Anklage zu überstellen. Ein entsprechendes Schreiben ergeht am 14.09. Am 27.09. reicht Kl. seine Artikelklage ein, fordert die öffentliche Verbrennung der Schmähschrift des Bekl. gegen das Tribunal, die Streichung aus der Notarsmatrikel, öffentlichen Widerruf, Staupenschlag und Verbannung. Das Tribunal beauftragt am selben Tag die Assessoren Tessin und Oldenburg mit Verhör, das am selben Tag durchgeführt wird. Am 28.09. ordnet das Tribunal Bekl. Dr. Gröning als Anwalt bei und fordert Bekl. auf, sich zum Verhör zu erklären. Am 01. und 11.10. entschuldigt sich Bekl. und gelobt Besserung, am 11.10. erbittet Dr. Gröning die Prüfung der Akten des Greifswalder Konsistoriums. Am 12.10. fordert das Tribunal die Konsistorialakten an und erhält sie am 25.10. Am 26.10. führt Gröning an, Bekl. sei nicht "bei vollem Verstande" und erbittet Gnade. Das Tribunal fordert Fiskal am 27.10. zur Antwort auf, am 02.11. erbittet Bekl. Haftentlassung, am 06.11. erbittet Kl. Schreiben an Hofgericht, Konsistorium, Universität und Ratsgericht von Greifswald zur Einsendung aller Akten, die mit Bekl. in Beziehung stehen und erhält entsprechende Aufforderungen am 08.11. Am 18.11. erstatten die Greifswalder Gerichte Bericht und senden Akten ein, die am 19.11. eröffnet werden. Am 27.11. erbittet Dr. Gröning rasches Urteil, das Tribunal unterrichtet Kl. am 29.11. von diesem Wunsch. Am 06.12. bestreitet Kl., daß Bekl. nicht bei Verstand sei und unterstellt ihm bösen Willen. Er belegt seine Anklage mit Beispielen aus den Prozeßakten der Untergerichte und erbittet harte Strafe. Das Tribunal fordert Bekl. am 07.12. zur Antwort auf. Am 10.12. bittet Bekl. um Verschickung der Akten an eine Juristenfakultät, kündigt Zeugenbefragung an und bittet, Dr. Caroc als Kommissar dazu zu bestellen. Am 14.12. wiederholt Kl. seine Klage und erbittet Bestrafung des Bekl., am 20.12. legt dieser Verhörartikel für Präpositus Gerdes, Superintendent Rango, Prof. Mascow und Magister Pyl vor. Das Tribunal schließt am 22.12. die Beweisaufnahme, am 28.12. protestiert Bekl. dagegen und erbittet Verhör seiner Zeugen, das Tribunal bestätigt am 29.12.1697 aber seine Entscheidung und bereitet die Akten zur Versendung an die Juristenfakultät Helmstedt vor. Am 01.02.1698 kommen Akten zurück, am 02.02. erbittet Kl. Publikation des Urteils, die Tribunal am 04.02. für den 08.02. verspricht. Am 08.02. verurteilt Tribunal in öffentlicher Audienz Bekl. zu öffentlichem Widerruf, Zerreißung seiner Schmähschriften durch den Pedellen und Verweisung aus den schwedischen Provinzen. Dagegen ergreift Bekl. restitutio in integrum, die er laut Gerichtsbescheid innerhalb von 8 Tagen einbringen muß. Am 09.02. bittet Bekl. um Gnade, am 15.02. werden in Beisein des Tribunalskollegiums die Schriften des Bekl. zerrissen, er stattet Urfehde ab und wird begnadigt. Am 07.07.1698 werden die Akten nach Greifswald zurückgebracht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1697-1698 2. Tribunal 1698
Prozessbeilagen: (7) Verhörprotokoll vom 27.09.1697; Schreiben des Bekl. an Tribunal (o.D.); Urteil der Juristenfakultät Helmstedt (o.D., Januar 1698); Protokoll einer öffentlichen Audienz im großen Audienzsaal vom 08.02.1698; Vorakten vor dem Greifswalder Konsistorium in Sachen 1) Fiskal vs. Bekl. in pcto contemptus mandatorum consistorii regii vom 20.12.1690-24.09.1695; 2) Christian Peich vs. Georg Pfennigsdorf in pcto lege diffamarivom 18.03.1690-07.09.1694; 3) Georg Pfenningsdorf vs. Magister David Friedrich Gerdes in pcto Injurien vom 16.02.1695-22.10.1696; vor dem Greifswalder Universitätsgericht in Sachen 1) Bekl. vs. David Jürgen Gerdes in pcto Injurien vom 13.10.1694-06.03.1697; 2) Raphael Gerdes vs. Bekl. in pcto lege diffamari vom 17.03.1696-19.04.1697; vor dem Pommerschen Hofgericht: 1) Bekl. vs. Johann Georg Francke in pcto debiti residui vom 05.02.1695-17.01.1696 sowie Verworffene Pfenningsdorffsche Sachen" am Tribunal vom 28.09.1696-04.02.1701
Akten
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
29.10.2025, 11:29 AM CET