Wernher Senghe, Edelknecht, von Bierstadt, Schöffe daselbst, bekundet, daß er und Stille, seine verstorbene Ehefrau, ihrer Tochter Stille, 'geistliche Iungffrauwe zu deme nuwen Closter', eine Gült von jährlich 6 Maltern Korn verschrieben haben; nach dem Tode der Tochter soll die Gült als Seelgerede für Werner, seine Ehefrau und seine Vorfahren an das Kloster fallen. Dafür werden im einzelnen genannte Güter zum Pfand gesetzt (wie in U 60). Außerdem verschreibt Werner Senghe seiner Tochter drei weitere Malter Korn für den Fall seines Todes, wofür ebenfalls Güter zum Pfand gesetzt sind, nämlich Werners Haus und Hof zu Bierstadt sowie 10 Morgen Weingärten und Ackerland hinter dem Haus, die sein freies Eigengut sind. Diese sollen nach dem Tod der Stille an die rechten Erben, nicht aber ans Kloster, fallen.
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Wernher Senghe, Edelknecht, von Bierstadt, Schöffe daselbst, bekundet, daß er und Stille, seine verstorbene Ehefrau, ihrer Tochter Stille, 'geistliche Iungffrauwe zu deme nuwen Closter', eine Gült von jährlich 6 Maltern Korn verschrieben haben; nach dem Tode der Tochter soll die Gült als Seelgerede für Werner, seine Ehefrau und seine Vorfahren an das Kloster fallen. Dafür werden im einzelnen genannte Güter zum Pfand gesetzt (wie in U 60). Außerdem verschreibt Werner Senghe seiner Tochter drei weitere Malter Korn für den Fall seines Todes, wofür ebenfalls Güter zum Pfand gesetzt sind, nämlich Werners Haus und Hof zu Bierstadt sowie 10 Morgen Weingärten und Ackerland hinter dem Haus, die sein freies Eigengut sind. Diese sollen nach dem Tod der Stille an die rechten Erben, nicht aber ans Kloster, fallen.
18, U 61
18 Kloster Klarenthal, Klarissen
Kloster Klarenthal, Klarissen >> Urkunden >> 1401-1500
1408 Mai 1
Original, Pergament, deutsch
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno domini MCCCCoctavo in die apostolorum Philippi et Iacobi
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Heintze Harttrait
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Henne Schreet und Peter Schreet, Brüder
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Schöffen zu Bierstadt.
Vermerke (Urkunde): Siegler: (wegen Siegelkarenz des Ausstellers) Diederich Hut von Sonnenberg, Edelknecht
Vermerke (Urkunde): Siegler: Dudechin von Igstadt, Schultheiß zu Bierstadt
Vermerke (Urkunde): Siegler: Swyker von Finthen, Schöffe zu Bierstadt.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Heintze Harttrait
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Henne Schreet und Peter Schreet, Brüder
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Schöffen zu Bierstadt.
Vermerke (Urkunde): Siegler: (wegen Siegelkarenz des Ausstellers) Diederich Hut von Sonnenberg, Edelknecht
Vermerke (Urkunde): Siegler: Dudechin von Igstadt, Schultheiß zu Bierstadt
Vermerke (Urkunde): Siegler: Swyker von Finthen, Schöffe zu Bierstadt.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 14:09 MESZ