Dominicus [I. Laymann], Abt von Weingarten, vergleicht sich mit Johann Graf von Montfort über die Gerichtsbarkeit und Jagdrechte auf den weingartischen Gütern in der Grafschaft Montfort bzw. Herrschaft Tettnang, namentlich in den Orten und Gütern Pflegelberg, Gopperatschweiler (=Goppertsweiler), Ulhartsweiler (=Uhetsweiler), Essach, Landolz, Krumbach, Notzenhaus, Aach (=Bachmaier), Baldresweiler (=Baldensweiler), Unterrussenried, Steinenbach und Stellenriet (=Hübschenberg). Der Vergleich enthält einen Katalog der zur montfortischen hohen oder malefizischen Obrigkeit gehörenden Delikte sowie einen entsprechenden der weingartischen niederen Jurisdiktion, desgleichen Eidesformeln für die Untertanen. Für die erweiterte weingartische Niedergerichtsbarkeit zahlt das Kloster einen Betrag von 2800 fl an Montfort.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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