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Verordnung: Vom 1. September 1844 an soll auf der Straße von Jugenheim in Rheinhessen über Bosenheim nach Kreuznach das gesetzliche Chausseegeld erhoben werden
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Verordnung: Vom 1. September 1844 an soll auf der Straße von Jugenheim in Rheinhessen über Bosenheim nach Kreuznach das gesetzliche Chausseegeld erhoben werden
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> X Verkehr und Energieversorgung >> X.2 Straßenverkehr, Chausseegeld
Darmstadt, 1844 Juli 4
Sachakte
Vermerke: Deskriptoren: Jugenheim in Rheinhessen
Vermerke: Deskriptoren: Bosenheim
Vermerke: Deskriptoren: Kreuznach
Vermerke: Deskriptoren: Bad Kreuznach=Kreuznach
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