Mathäus Mandler, Bürger und Einwohner des Fleckens Bingen, verkauft mit obrigkeitlicher Zustimmung in Gegenwart des Magisters Jo. Franz Joseph Windthor von Siebenhorn (?), Pfarrer daselbst, des Johann Schluede, Nachpredigers zu Mengen, und Martin Stapf, gemeinschaftlichen Schultheißen zu Bingen, mit Beistand des Kaspar Schrökh, Dorfpflegers daselbst, seine laut hornsteinischem Urbar teils hornsteinischen, teils in die Nachprädikaturpfründe nach Mengen gehörigen beim Haus einverleibten Erblehensstücke [mit dem daranliegenden Garten und Bräustatt] (1) mit 7 Jauchert 1 Viertel Ackerfeld und 1 Mannsmahd Wiesen im Kirchried an Johannes Kiene (2), Bürger und Bierbrauer, unter folgenden Bedingungen: Der Käufer soll die Stücke als Erblehen antreten ohne Konsens der Herrschaft Hornstein und der Nachprädikatur davon nichts stückweise verkaufen oder verändern, darf aber alles mit den darauf haftenden einzeln aufgeführten Lasten mit Wissen der Nachprädikatur verkaufen. Vom Kaufpreis, der 183 Gulden 20 Kreuzer Landeswährung beträgt, wurden bar bezahlt 172 Gulden 21 kr; zu zahlen sind noch 10 Gulden 59 Kreuzer. Der Verkäufer behält sich das zu diesem Erblehen gehörende Haus und der Garten vor gegen eine jährliche Lieferung in die Präserz der Nachprädikatur von 6 Kreuzer, wegen des Gärtleins 2 Höhner, der Frühmeßpfründe zu Mengen jährlich 10 Kreuzer Wenn das von dem Erbgütlein abgetrennte Haus und Gärtlein verkauft werden sollen, hat Johann Kiene das Vorkaufsrecht. Es werden 3 Urkunden ausgefertigt. Davon erhält eine die Nachprädikatur zu Mengen (1) [] Nachtrag a, Rand (2) Am Rand: gegen Mr. Jacob

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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