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König Philipp V. von Spanien, dem der Kaiser, England und die Generalstaaten den Krieg erklärt haben, befiehlt Erfassung aller beweglichen und unbeweglichen Güter, Renten und Kapitalien in seinen Landen, die Untertanen der genannten Feindmächte gehören und beauftragt alle Pächter, Verwalter und Inhaber dieser Güter, sie innerhalb von 8 Tagen bei dem Generalkommandanten der Niederlande, Don Isidor de la Cueva en Benavides, Marquis de Bedmar, bzw. dessen Beamten zur Anzeige zu bringen. Diese Ordonnanz ist überall in den Spanischen Niederlanden zu publizieren.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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