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Verordnung: Wenn ein im Land bereits rezipierter Meister aus einem in den anderen Zunftbezirk umzieht, hat er die hier im Rezeptions-Dekret aufgeführten Anweisungen genau zu befolgen. Eigenmächtigkeiten und Willkür der verschiedenen Beamten sollen dadurch ausgeschaltet werden

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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