Michael Moler bekennt vor dem Dommunitätsgericht, dass ihm die Baumeister des Gotteshauses zu Unserer Lieben Frauen Pfarre zugunsten dieses Gotteshauses einen Gulden an Ewiggeld von seinem Haus mit Hofreite, das am unteren Kaulberg gegenüber der St. Katharinenkapelle liegt, mit dem Recht der Wiederlosung abgekauft und mit 20 Gulden rheinisch bezahlt haben. Geschehen am Dienstag nach dem St. Gallustag 1495. Zeugen: Hans Weiss, Claus Model, Heinz Poltz und andere. Original-Pergament, Siegel des Gerichts abgeschnitten

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Archiv des Erzbistums Bamberg