Leihhauskommission (Bestand)
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NLA WO, 67 Alt
Nds. Landesarchiv, Abt. Wolfenbüttel (Archivtektonik) >> Gliederung >> 3 Akten (Alt / W / Neu / Nds / R / Bund) >> 3.1 Fürstentümer Wolfenbüttel und Blankenburg (Alt) >> 3.1.6 Fachbehörden
1765-1806
Enthält: u.a. Einnahme- u. Ausgaberechnung; Darlehnssachen; Abschriftensammlung betr. Leihhaus-Kommission; Verzeichnis der Debitoren.
Geschichte des Bestandsbildners: Die Einrichtung von Leihhäusern zur Verbesserung der Kreditmöglichkeiten gehörte im 18. Jahrhundert zu den typischen Mitteln merkantilistischer Wirtschaftsförderung. In Wolfenbüttel (1749-61) und Helmstedt (1753/54) scheiterten entsprechende Pläne des Geheimen Rates allerdings schon in der Entwurfsphase (2 Alt 14203 und 14205). Erfolgreicher war man in Holzminden, wo nach fünf Jahren Planungszeit am 27.04.1754 eine von Gerichtsschulz, Bürgermeister und Rat erlassene Leihhausordnung vom Geheimen Rat "konfirmiert" wurde (2 Alt 14204, 40 Slg 7783, vergleiche Kellner S. 306).
Erste Überlegungen zur Errichtung eines Leihhauses in Braunschweig hatte es schon 1720/23 gegeben. 1746 begann die Planungsphase des schließlich realisierten Unternehmens (2 Alt 14/197 und 14200-14202). Das "Fürstliche Leihhaus" in Braunschweig wurde mit der Verordnung vom 09.03.1765 (40 Slg 9423, abgedruckt bei Achterberg S. 15ff) "zu mehrerer Aufnahme des Nahrungsstandes und nützlicher Gewerbe" errichtet. Es ist zur Annahme von Spargeldern verpflichtet und leiht Geld auf "Mobilia" und "Immobilia" sowie auf Grundstückshypotheken (§§ 11 und 16). Die Leitung des Leihhauses soll gemäß der Verordnung (§ 1) eine Kommission übernehmen, tatsächlich wird es aber zunächst allein von dem Direktor Johann Heinrich Lutterloh (1723-1784) geleitet. Erst nach dessen Tod wird eine dreiköpfige Kommission mit dem Klosterratsdirektor Christian Brandan Johann Hugo (1725-1804) an der Spitze gebildet. Außerdem gehören ihr der Oberkassierer Paul Heinrich Wolff (1729-1807) und der Sekretär Reinecke an. In der Leitung wird Hugo 1803 von Klosterrat Johann August Wilhelm Hantelmann (1757-1842) und Rat Friedrich August Rudolf Lyncker gemeinschaftlich abgelöst (2 Alt 14228).1773 wird die bis dahin landesherrliche Leihhauskommission dem Finanzkollegium unterstellt.
Geschichte des Bestandsbildners: Im § 40 der Leihhausverordnung war bereits in Aussicht gestellt worden, bei Erfolg des Unternehmens in anderen Städten weitere Leihhäuser zu gründen, die mit dem Braunschweiger in "gemeinnütziger Verbindung" gesetzt werden sollen. Tatsächlich wird das zuvor eigenständig gegründete aber wenig erfolgreiche Holzmindener Leihhaus allmählich unter die Aufsicht der Braunschweiger Leihhausdirektion gestellt (Rechnungsrevision, Gutachtertätigkeit). 1772 ist es noch eigenständig (2 Alt 14204, f. 197), 1778 arbeitet es mit Hilfe Braunschweiger Leihhausgelder, am 24.02.1786 wird es vom Finanzcollegium als "gegenwärtig" mit dem Fürstlichen Leihhaus in Braunschweig "verbunden" angesehen und der Leihhauskommission untergeordnet (2 Alt 14209).
Ein drittes Leihhaus wird (nach einem vergeblichen Anlauf 1773) mit der Verordnung vom 04.12.1787 in Blankenburg gegründet: es ist von Beginn an der Braunschweiger Leihhauskommission unterworfen (23 Alt 14280).
Im 19. Jahrhundert vergrößerte sich die Leihhausanstalt durch weitere Filialgründungen (vergleiche 67 Neu), 1919 wurde sie in die Braunschweigische Staatsbank umgewandelt (Achterberg bes. S. 74 und S. 151ff).
Stand: Oktober 1990
Bestandsgeschichte: Die nachfolgend verzeichneten Akten stammen aus einer Aktenabgabe der Braunschweigischen Staatsbank 1939 (Zg. 26/39), eine Ausnahme scheint die jetzige Nr. 1 zu sein, darauf befindet sich der Vermerk: "Vom Herzoglichen Leihhause an das Archiv im November 1893 abgeliefert". Bei der Verzeichnung wurden aufgrund der Laufzeiten 14 Akten herausgenommen und in den Archivbestand 67 Neu eingeordnet (Nr. 1407-1420). Eine Akte stammt aus der Präfektur des Okerdepartments und wurde in 2 W eingeordnet. Nr. 1 und Nr. 6 gehörten lt. Signaturvermerk einige Zeit zur Registratur des Finanzkollegiums, doch aus praktischen Gründen und mit Blick auf die Verwaltungsgeschichte des Leihhauses wurden sie im vorliegenden Bestand belasen.
Auf den alten Aktenschürzen befand sich die Bestandssignatur 67A Alt; vielleicht ist dies ein Hinweis darauf, daß Kleinau noch Abteilungen für Akten anderer Leihhäuser eröffnen wollte. Die Leihhäuser Holzminden und Blankenburg waren zwar 1787 der Leihhauskommission unterworden, im vorliegenden Bestand sind aber nur einige Akten und Amtsbücher des Leihhauses in Braunschweig enthalten. 1813 wurde umfangreiches Aktenmaterial vernichtet (Braunschweigische Staatsbank (1940), S. 13).
Stand: Oktober 1990
Die Eingabe des bisher maschinenschriftlich vorliegenden Findbuchs übernahm Frau Irene Meier.
Stand: Mai 2014
Bearbeiter: Dr. Stefan Brüdermann (1990)
Bearbeiter: Dr. Martin Fimpel (2014)
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: ja
Geschichte des Bestandsbildners: Die Einrichtung von Leihhäusern zur Verbesserung der Kreditmöglichkeiten gehörte im 18. Jahrhundert zu den typischen Mitteln merkantilistischer Wirtschaftsförderung. In Wolfenbüttel (1749-61) und Helmstedt (1753/54) scheiterten entsprechende Pläne des Geheimen Rates allerdings schon in der Entwurfsphase (2 Alt 14203 und 14205). Erfolgreicher war man in Holzminden, wo nach fünf Jahren Planungszeit am 27.04.1754 eine von Gerichtsschulz, Bürgermeister und Rat erlassene Leihhausordnung vom Geheimen Rat "konfirmiert" wurde (2 Alt 14204, 40 Slg 7783, vergleiche Kellner S. 306).
Erste Überlegungen zur Errichtung eines Leihhauses in Braunschweig hatte es schon 1720/23 gegeben. 1746 begann die Planungsphase des schließlich realisierten Unternehmens (2 Alt 14/197 und 14200-14202). Das "Fürstliche Leihhaus" in Braunschweig wurde mit der Verordnung vom 09.03.1765 (40 Slg 9423, abgedruckt bei Achterberg S. 15ff) "zu mehrerer Aufnahme des Nahrungsstandes und nützlicher Gewerbe" errichtet. Es ist zur Annahme von Spargeldern verpflichtet und leiht Geld auf "Mobilia" und "Immobilia" sowie auf Grundstückshypotheken (§§ 11 und 16). Die Leitung des Leihhauses soll gemäß der Verordnung (§ 1) eine Kommission übernehmen, tatsächlich wird es aber zunächst allein von dem Direktor Johann Heinrich Lutterloh (1723-1784) geleitet. Erst nach dessen Tod wird eine dreiköpfige Kommission mit dem Klosterratsdirektor Christian Brandan Johann Hugo (1725-1804) an der Spitze gebildet. Außerdem gehören ihr der Oberkassierer Paul Heinrich Wolff (1729-1807) und der Sekretär Reinecke an. In der Leitung wird Hugo 1803 von Klosterrat Johann August Wilhelm Hantelmann (1757-1842) und Rat Friedrich August Rudolf Lyncker gemeinschaftlich abgelöst (2 Alt 14228).1773 wird die bis dahin landesherrliche Leihhauskommission dem Finanzkollegium unterstellt.
Geschichte des Bestandsbildners: Im § 40 der Leihhausverordnung war bereits in Aussicht gestellt worden, bei Erfolg des Unternehmens in anderen Städten weitere Leihhäuser zu gründen, die mit dem Braunschweiger in "gemeinnütziger Verbindung" gesetzt werden sollen. Tatsächlich wird das zuvor eigenständig gegründete aber wenig erfolgreiche Holzmindener Leihhaus allmählich unter die Aufsicht der Braunschweiger Leihhausdirektion gestellt (Rechnungsrevision, Gutachtertätigkeit). 1772 ist es noch eigenständig (2 Alt 14204, f. 197), 1778 arbeitet es mit Hilfe Braunschweiger Leihhausgelder, am 24.02.1786 wird es vom Finanzcollegium als "gegenwärtig" mit dem Fürstlichen Leihhaus in Braunschweig "verbunden" angesehen und der Leihhauskommission untergeordnet (2 Alt 14209).
Ein drittes Leihhaus wird (nach einem vergeblichen Anlauf 1773) mit der Verordnung vom 04.12.1787 in Blankenburg gegründet: es ist von Beginn an der Braunschweiger Leihhauskommission unterworfen (23 Alt 14280).
Im 19. Jahrhundert vergrößerte sich die Leihhausanstalt durch weitere Filialgründungen (vergleiche 67 Neu), 1919 wurde sie in die Braunschweigische Staatsbank umgewandelt (Achterberg bes. S. 74 und S. 151ff).
Stand: Oktober 1990
Bestandsgeschichte: Die nachfolgend verzeichneten Akten stammen aus einer Aktenabgabe der Braunschweigischen Staatsbank 1939 (Zg. 26/39), eine Ausnahme scheint die jetzige Nr. 1 zu sein, darauf befindet sich der Vermerk: "Vom Herzoglichen Leihhause an das Archiv im November 1893 abgeliefert". Bei der Verzeichnung wurden aufgrund der Laufzeiten 14 Akten herausgenommen und in den Archivbestand 67 Neu eingeordnet (Nr. 1407-1420). Eine Akte stammt aus der Präfektur des Okerdepartments und wurde in 2 W eingeordnet. Nr. 1 und Nr. 6 gehörten lt. Signaturvermerk einige Zeit zur Registratur des Finanzkollegiums, doch aus praktischen Gründen und mit Blick auf die Verwaltungsgeschichte des Leihhauses wurden sie im vorliegenden Bestand belasen.
Auf den alten Aktenschürzen befand sich die Bestandssignatur 67A Alt; vielleicht ist dies ein Hinweis darauf, daß Kleinau noch Abteilungen für Akten anderer Leihhäuser eröffnen wollte. Die Leihhäuser Holzminden und Blankenburg waren zwar 1787 der Leihhauskommission unterworden, im vorliegenden Bestand sind aber nur einige Akten und Amtsbücher des Leihhauses in Braunschweig enthalten. 1813 wurde umfangreiches Aktenmaterial vernichtet (Braunschweigische Staatsbank (1940), S. 13).
Stand: Oktober 1990
Die Eingabe des bisher maschinenschriftlich vorliegenden Findbuchs übernahm Frau Irene Meier.
Stand: Mai 2014
Bearbeiter: Dr. Stefan Brüdermann (1990)
Bearbeiter: Dr. Martin Fimpel (2014)
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: ja
0,3
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
16.06.2025, 12:45 PM CEST