Der Vicarius generalis in spiritualibus des Bischofs Hugo von Konstanz auf die Bitte der Grafen Georg und Hugo von Werdenberg und Heiligenberg, Brüder: In der Pfarrkirche der Stadt Sigmaringen sind bisher in der Karwoche (epdomada sancta) die Finstermetten (officia matutinalia tenebrarum) nach Brauch und Ordnung der Kirche um Mitternacht gehalten worden. Es ist jetzt gefährlich wegen der Schlechtigkeit der Menschen und der gefährlichen Zeiten, die Stadttore nachts zu öffnen, da Brandstiftung und Diebstahl zu befürchten sind. Der Vikar soll daher anordnen, daß die Finstermetten in der Pfarrkirche künftig beim Englischen Gruß stattfinden sollen. Um den Gefahren und Unannehmlichkeiten zu begegnen, entspricht der Aussteller der Bitte und erteilt die Dispens
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Der Vicarius generalis in spiritualibus des Bischofs Hugo von Konstanz auf die Bitte der Grafen Georg und Hugo von Werdenberg und Heiligenberg, Brüder: In der Pfarrkirche der Stadt Sigmaringen sind bisher in der Karwoche (epdomada sancta) die Finstermetten (officia matutinalia tenebrarum) nach Brauch und Ordnung der Kirche um Mitternacht gehalten worden. Es ist jetzt gefährlich wegen der Schlechtigkeit der Menschen und der gefährlichen Zeiten, die Stadttore nachts zu öffnen, da Brandstiftung und Diebstahl zu befürchten sind. Der Vikar soll daher anordnen, daß die Finstermetten in der Pfarrkirche künftig beim Englischen Gruß stattfinden sollen. Um den Gefahren und Unannehmlichkeiten zu begegnen, entspricht der Aussteller der Bitte und erteilt die Dispens
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 80 T 2 Nr. 48
Repert. XVI, Bp Nr. 1, Kasten F, Fach 106 (ersetzt durch rot: B 30)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 80 T 2 Grafschaft Sigmaringen: Urkunden
Grafschaft Sigmaringen: Urkunden >> 1. Urkunden
1498 April 2
Urkunden
Lateinisch
Ausstellungsort: Konstanz
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: vom Siegel nur Rest erhalten
Vermerke: Dorsualvermerk: Johs. Mans, vicarius, Dispensatio, das man die Rumppellmettinen zu Sigmaringen gegen Abends halten möge [17. Jh.], N. 3, A Scat. N. 3
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: vom Siegel nur Rest erhalten
Vermerke: Dorsualvermerk: Johs. Mans, vicarius, Dispensatio, das man die Rumppellmettinen zu Sigmaringen gegen Abends halten möge [17. Jh.], N. 3, A Scat. N. 3
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:48 MESZ
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