Ruprecht der Jüngste Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern (Beyern) bewittumt mit Zustimmung seines Großvaters Ruprecht des Älteren und seines Vaters Ruprecht des Jüngeren Pfalzgrafen bei Rhein und Herzöge in Bayern seine Frau Elisabeth von Sp. und Vianden (Vyanden) auf die Städte Lambsheim (Lamß-) und Oggersheim (Agers-) sowie auf Burg und Stadt Wachenheim mit Dörfern, Gerichten, Leuten, Gütern, Gülten, Zinsen, Weingülten, Korngülten, Nutzen, Renten, Gefällen, Fischereien, Wasser und Weide, dem Zoll "uff der hutten" und allem Zubehör. Diese soll Elisabeth nach Ruprechts Tod besitzen, solange sie lebt; Ruprechts Erben sollen sie darin schirmen und handhaben. Burgen und Städte sind Offenhäuser des Ausstellers, seines Vaters und Großvaters gegen jedermann ausgenommen den Schwiegervater Simon Grafen von Sp. Heiratet Elisabeth erneut, können Ruprechts Erben das Wittum mit 15 000 Gulden ablösen; die Summe ist mit Rat des Großvaters, des Vaters oder ihrer Erben nahe der Pfalzgrafschaft anzulegen. Nach Elisabeths Tod fallen Schlösser, Burgen und Städte an Ruprechts Erben zurück; Elisabeths Amtleute haben diesen Vertrag zu beschwören. Ruprecht siegelt (1); Großvater und Vater geben ihre Zustimmung und versprechen, dies zu halten. Die Amtleute und Burgmannen in den Schlössern, Schultheißen, Bürgermeister, Räte und Bürger sollen Elisabeth huldigen. Ruprecht der Ältere (2) und der Jüngere (3) kündigen ihre Siegel an.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv