Ruprecht der Jüngste Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern
(Beyern) bewittumt mit Zustimmung seines Großvaters Ruprecht des Älteren und
seines Vaters Ruprecht des Jüngeren Pfalzgrafen bei Rhein und Herzöge in
Bayern seine Frau Elisabeth von Sp. und Vianden (Vyanden) auf die Städte
Lambsheim (Lamß-) und Oggersheim (Agers-) sowie auf Burg und Stadt
Wachenheim mit Dörfern, Gerichten, Leuten, Gütern, Gülten, Zinsen,
Weingülten, Korngülten, Nutzen, Renten, Gefällen, Fischereien, Wasser und
Weide, dem Zoll "uff der hutten" und allem Zubehör. Diese soll Elisabeth
nach Ruprechts Tod besitzen, solange sie lebt; Ruprechts Erben sollen sie
darin schirmen und handhaben. Burgen und Städte sind Offenhäuser des
Ausstellers, seines Vaters und Großvaters gegen jedermann ausgenommen den
Schwiegervater Simon Grafen von Sp. Heiratet Elisabeth erneut, können
Ruprechts Erben das Wittum mit 15 000 Gulden ablösen; die Summe ist mit Rat
des Großvaters, des Vaters oder ihrer Erben nahe der Pfalzgrafschaft
anzulegen. Nach Elisabeths Tod fallen Schlösser, Burgen und Städte an
Ruprechts Erben zurück; Elisabeths Amtleute haben diesen Vertrag zu
beschwören. Ruprecht siegelt (1); Großvater und Vater geben ihre Zustimmung
und versprechen, dies zu halten. Die Amtleute und Burgmannen in den
Schlössern, Schultheißen, Bürgermeister, Räte und Bürger sollen Elisabeth
huldigen. Ruprecht der Ältere (2) und der Jüngere (3) kündigen ihre Siegel
an.