Dioxinproben kritisiert - Grüne fordern häufigere Messungen an Müllverbrennungsanlagen
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/001 D900037/112
C900037/112
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/001 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1990
Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1990 >> September 1990
Donnerstag, 6. September 1990
Nach den gegenwärtigen Vorschriften muß der Dioxinausstoß einer Müllverbrennungsanlage nur einmal im Jahr gemessen werden. Die Grünen fordern wöchentliche Messungen sowie die bundesweite Einführung entsprechender Vorschriften. ROCHLITZ: Häufigere Messungen unterbleiben aus Kostengründen. Die Grünen kritisieren ferner das Fehlen einer Gesamtgefahrenanalyse für die Müllverbrennung und verweisen auf den Störfall im Grosskraftwerk Mannheim (GKM) 1988, als Feuerwehrleute dioxinhaltigen Stäuben ausgesetzt waren. Die Ergebnisse der viel zu spät eingeleiteten medizinischen Untersuchungen liegen noch nicht vor.
SDR 1
0:03:25; 0'03
Audio-Visuelle Medien
Mannheim MA; Müll
Gift: Dioxin
Müll: Verbrennung
Umweltverschmutzung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:27 MEZ
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