Domänenrentamt Lüneburg (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
NLA HA, Nds. 650 Lüneburg
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.7 Ernährung, Landwirtschaft und Forsten >> 1.13.7.3 Untere Landesbehörden >> 1.13.7.3.1 Domänenverwaltung
1887-1985
Enthält: v.a. Personalangelegenheiten, Vermietung und Verkauf domänenfiskalischer Liegenschaften
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Domänenrentämter und zur Domänenverwaltung in Niedersachsen nach 1945 siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Domänenverwaltung" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g461 ). Zur Geschichte des Domänenrentamts Lüneburg vor 1945 siehe das Vorwort zum Bestand Hann. 128 Lüneburg.
Das Domänenrentamt Lüneburg war vor 1945 eines von drei Domänenrentämter im Regierungsbezirk Lüneburg (neben Celle und Harburg) und war zunächst zuständig für die Kreise Bleckede, Dannenberg, Lüchow (außer 1927-1932), Lüneburg und Uelzen (bis 1927), später auch für die Kreise Harburg, Fallingbostel (1927-1928), Soltau und Winsen/Luhe.
Das Domänenrentamt Lüneburg bestand nach 1945 weiter. Durch die Aufhebung des Domänenrentamtes Celle zum 1. April 1964 erweiterte sich sein Zuständigkeitsbereich auf den gesamten damaligen Regierungsbezirk Lüneburg.
Als Folge der Bezirksreform vom 1. Februar 1978 wurde das Domänenrentamt Lüneburg mit dem Domänenrentamt Stade vereinigt. Zum 1. September 1980 übernahm das Domänenrentamt Stade zudem die Aufgaben des für Domänen zuständigen Dezernates der Bezirksregierung Lüneburg und erhielt den jetzigen Namen Domänenamt Stade.
Stand: August 2015
Bearbeiter: Regina Schleuning (2015)
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Domänenrentämter und zur Domänenverwaltung in Niedersachsen nach 1945 siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Domänenverwaltung" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g461 ). Zur Geschichte des Domänenrentamts Lüneburg vor 1945 siehe das Vorwort zum Bestand Hann. 128 Lüneburg.
Das Domänenrentamt Lüneburg war vor 1945 eines von drei Domänenrentämter im Regierungsbezirk Lüneburg (neben Celle und Harburg) und war zunächst zuständig für die Kreise Bleckede, Dannenberg, Lüchow (außer 1927-1932), Lüneburg und Uelzen (bis 1927), später auch für die Kreise Harburg, Fallingbostel (1927-1928), Soltau und Winsen/Luhe.
Das Domänenrentamt Lüneburg bestand nach 1945 weiter. Durch die Aufhebung des Domänenrentamtes Celle zum 1. April 1964 erweiterte sich sein Zuständigkeitsbereich auf den gesamten damaligen Regierungsbezirk Lüneburg.
Als Folge der Bezirksreform vom 1. Februar 1978 wurde das Domänenrentamt Lüneburg mit dem Domänenrentamt Stade vereinigt. Zum 1. September 1980 übernahm das Domänenrentamt Stade zudem die Aufgaben des für Domänen zuständigen Dezernates der Bezirksregierung Lüneburg und erhielt den jetzigen Namen Domänenamt Stade.
Stand: August 2015
Bearbeiter: Regina Schleuning (2015)
1,4
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ