S Rep. 100 (1) Standesämter der östlichen preußischen Provinzen (lfd. Nr. 1 - 24542) (Bestand)
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S Rep. 100 (1)
Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> S Bestände des Standesamts I in Berlin
1804 - 1946
Vorwort: S Rep. 100 - Standesämter der östlichen preußischen Provinzen
Die ab Januar 1945 geräumten preußischen Provinzen Niederschlesien, Oberschlesien, Ostpreußen und Pommern fielen gemäß den alliierten Vereinbarungen unmittelbar unter sowjetische und polnische Verwaltung, während die deutsche Zivilbevölkerung überwiegend nach Westen zog.
Die im Zuge der Schließung deutscher Verwaltungsbehörden vom Zivilschutz verlagerten Standesamtsregister wurden an verschiedenen Orten westlich der Oder/Neiße-Linie gesammelt, so v.a. im Hauptstandesamt Hamburg, im Hauptarchiv Berlin-Dahlem, aber z.B. auch in der Marienkirche Grimmen, beim Rat des Kreises Frankfurt/Oder, beim Rat des Kreises Rügen oder in Lubmin (Kreis Greifswald).
Die in der SBZ/DDR zusammengetragenen Bücher wurden um 1950 an weiteren Sammelstellen konzentriert, so im Deutschen Zentralarchiv Potsdam oder beim Landesinnenministerium von Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin, um sie dann in das Standesamt I in Berlin, Hauptstadt der DDR zu überführen.
Das Hauptarchiv in Dahlem sowie das Hauptstandesamt Hamburg gaben 1952 die dort gesammelten Register und Akten an das Standesamt I in Berlin (West) ab.
Die Standesämter I in beiden Teilen Berlins schrieben gemäß den jeweils gültigen Personenstandsgesetzen der Bundesrepublik und der DDR in den Registern weiterhin Randvermerke bei und stellten daraus Urkunden und beglaubigte Abschriften aus.
Die Reform des Personenstandsgesetzes von 2009 hatte die Übernahme der Archivfunktion für die Personenstandsunterlagen der Standesämter durch das Landesarchiv Berlin zur Folge. Die hier beschriebenen Unterlagen gelangten ab 2013 aus dem Standesamt I in das Landesarchiv.
Der Bestand enthält Geburten-, Heirats- und Sterberegister (vereinzelt mit Namensverzeichnissen) aus mehreren tausend örtlichen Standesämtern der Provinzen Niederschlesien, Oberschlesien, Ostpreußen, Pommern und Brandenburg (Neumark).
Laufzeit: (1804, 1816, 1860) 1874-1945 (1946)
Erschlossen: 89.108 AE
Allgemeiner Hinweis: Die Personenstandsregister, Namensverzeichnisse und Sammelakten werden erst nach Ablauf der gesetzlichen Fortschreibungsfristen von 110 Jahren (Geburten), 80 Jahren (Eheschließungen) bzw. 30 Jahren (Sterbefälle) archiviert. Der Überlieferungsstand im Landesarchiv Berlin entspricht diesen Vorgaben mit einer möglichen Verzögerung von fünf Jahren.
Die ab Januar 1945 geräumten preußischen Provinzen Niederschlesien, Oberschlesien, Ostpreußen und Pommern fielen gemäß den alliierten Vereinbarungen unmittelbar unter sowjetische und polnische Verwaltung, während die deutsche Zivilbevölkerung überwiegend nach Westen zog.
Die im Zuge der Schließung deutscher Verwaltungsbehörden vom Zivilschutz verlagerten Standesamtsregister wurden an verschiedenen Orten westlich der Oder/Neiße-Linie gesammelt, so v.a. im Hauptstandesamt Hamburg, im Hauptarchiv Berlin-Dahlem, aber z.B. auch in der Marienkirche Grimmen, beim Rat des Kreises Frankfurt/Oder, beim Rat des Kreises Rügen oder in Lubmin (Kreis Greifswald).
Die in der SBZ/DDR zusammengetragenen Bücher wurden um 1950 an weiteren Sammelstellen konzentriert, so im Deutschen Zentralarchiv Potsdam oder beim Landesinnenministerium von Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin, um sie dann in das Standesamt I in Berlin, Hauptstadt der DDR zu überführen.
Das Hauptarchiv in Dahlem sowie das Hauptstandesamt Hamburg gaben 1952 die dort gesammelten Register und Akten an das Standesamt I in Berlin (West) ab.
Die Standesämter I in beiden Teilen Berlins schrieben gemäß den jeweils gültigen Personenstandsgesetzen der Bundesrepublik und der DDR in den Registern weiterhin Randvermerke bei und stellten daraus Urkunden und beglaubigte Abschriften aus.
Die Reform des Personenstandsgesetzes von 2009 hatte die Übernahme der Archivfunktion für die Personenstandsunterlagen der Standesämter durch das Landesarchiv Berlin zur Folge. Die hier beschriebenen Unterlagen gelangten ab 2013 aus dem Standesamt I in das Landesarchiv.
Der Bestand enthält Geburten-, Heirats- und Sterberegister (vereinzelt mit Namensverzeichnissen) aus mehreren tausend örtlichen Standesämtern der Provinzen Niederschlesien, Oberschlesien, Ostpreußen, Pommern und Brandenburg (Neumark).
Laufzeit: (1804, 1816, 1860) 1874-1945 (1946)
Erschlossen: 89.108 AE
Allgemeiner Hinweis: Die Personenstandsregister, Namensverzeichnisse und Sammelakten werden erst nach Ablauf der gesetzlichen Fortschreibungsfristen von 110 Jahren (Geburten), 80 Jahren (Eheschließungen) bzw. 30 Jahren (Sterbefälle) archiviert. Der Überlieferungsstand im Landesarchiv Berlin entspricht diesen Vorgaben mit einer möglichen Verzögerung von fünf Jahren.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Für nähere Informationen zu Nutzungs- und Verwertungsrechten kontaktieren Sie bitte info@landesarchiv.berlin.de.
22.08.2025, 11:21 MESZ