Anweisung: Die Landräte der Provinz Oberhessen werden angewiesen, die Verordnung des Ministeriums des Innern und der Justiz in Darmstadt vom 27. Juni 1828 betreffend die Beeinträchtigung der Posten und Bezirksboten durch Privatboten genauestens zu befolgen (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)