Verpfändung von Burg Schöneberg an Landgraf Heinrich
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Urk. 13, 4292
A I t 1305 August 3
Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe S >> 3 Scho-Schw >> 3.1 Schöneberg (Gem. Hofgeismar, Lkr. Kassel)
1305 August 03
Ausfertigung, Pergament, 6 Siegel (alle ab).
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der Ritter Heinrich Jude, Amelung von Asseln, Konrad Jude und Johann Jude geloben sich dem Landgraf Heinrich von Hessen, seiner Gemahlin Mechthild und seinen Söhnen, den Junkern Johann und Ludwig, als Burgmannen für das Haus Schöneberg, das sie dem Landgrafen gegen jedermann, ausgenommen den Bischof von Paderborn und dessen Bistum, offen halten, und versprechen, ihn im Besitze der von dem Edlen Konrad von Schöneberg gekauften Güter nicht zu stören. Im Falle eines Krieges zwischen dem Landgrafen und dem Bischof von Paderborn sollen sie, wenn es sich mit ihrer Ehre verträgt, dem Landgrafen helfen, andernfalls aber neutral bleiben. Löst der Bischof das Haus Schöneberg von ihnen ein, so müssen sie dem Landgrafen 500 Mark Warburger Pfennige geben. Benötigen sie selber das Geld, das sie auf diesem Hause stehen haben, so sollen sie das Haus zunächst dem Bischof, und erst wenn dieser ablehnt, dem Landgrafen zur Einlösung anbieten, dem sie es überlassen müssen, wenn er nicht von einem dritten überboten wird; in diesem Falle sind an den Landgrafen 500 Mark zu zahlen. Zu Burglehen erhalten sie von dem Landgrafen eine Rente von 40 Mark schwerer Pfennige aus der Bede der Stadt Wolfhagen, die ihnen auch zukommt, wenn nur einer von ihnen nach einem etwaigen Verkaufe von Schöneberg landgräflicher Burgmann zu Schartenberg, Trendelburg, Grebenstein oder an andern Orten bleibt. Die vier Aussteller und der Landgraf sichern sich gegenseitig Hilfe besonders für den Fall eines Landfriedensbruches zu. Zeugen: Johann von Osterhausen, Pfarrer zu Gudensberg, die Ritter WittekindWackerm?l, Ludwig Kalb, Otto Hund; die Knappen Hermann [von] Holzhausen, Werner von Besse, Heinrich von Asseln und Friedrich von Hertingshausen; die Kasseler Schöffen Siegfried Zöllner, Heinrich, Herrn Konrads Sohn, und Konrad von Gudensberg. Siegler: 1. der Ritter Heinrich Jude, 2. Amelung von Asseln, 3. Johann Jude, 4. Otto Hund für Konrad Jude, der kein Siegel hat, 5. der Ritter Werner von Westerburg, 6. die Stadt Kassel.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.11.2025, 01:21 MEZ
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