Johann von Bronckhorst, Graf zu Gronsfeld, Freiherr zu Rimburg, Herr zu Alpen, und seine Frau Sibilla, geb. Gräfin Eberstein, bevollmächtigen ihren Schultheißen zu Rimburg, Johann Cloidt, das Gericht Eygelshoven aufzufordern, den von ihnen mit den Eheleuten Eberhard Betz, gräfl. Drost zu Gronsfeld, und Barbara, geb. von Zevel, getätigten Verkaufsakt über eine Rente von 40 Talern aus der Mahlmühle zu Eygelshoven durch Anhängung des Gerichtssiegels rechtskräftig zu machen.