Derselbe Notar beurkundet unter Zusicherung benannter Zeugen auf Anstehen des P. Wirich Hopss als Bevollmächtigten des Klosters Seligenthal die förmliche Besitzergreifung von dem vorbezeichneten Busch und Weiher zu Kaldauen, deren die Erben Lohehoff sich widerrechtlich angenommenen Willens, für das Kloster. Mit Unterschrift des Notars

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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