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Verfügung: Bei der Erfassung von Altpapier darf die Aussonderung von Akten aus den Archiven nicht ohne Fachkräfte des Hessischen Staatsarchives oder des städtischen Archives erfolgen
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> B Geschichte, Topografie, Kulturpflege >> B.1 Landesgeschichte, Jubiläen, staatliche Feste, Archive
Heppenheim, 1943 Mai 19
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