Philipp Decker aus Hohenklingen, unter dem Verdacht, Wiedertäufer zu sein, mit ihnen Gemeinschaft gepflegt und sie beherbergt zu haben, zu Vaihingen gef., jedoch auf Fürbitten und in Anbetracht seiner schwerkranken Frau wieder freigel., gelobt eidlich, von dieser Sekte abzulassen und sich vielmehr wie ein frommer Christ und gehorsamer Untertan zu verhalten, schwört U. 2 Beilagen (fraglich, ob hierher gehörig!): 1. Bittschrift des Philipp Münchinger aus Hohenklingen um Kassation seiner Verschreibung, o.D., Abschr., Pap., 1 Doppelbl. 2. Kanzleibefehl an Philipp Syblin, Schultheiß zu Vaihingen, in dieser Angelegenheit, vom 23. Mai 1536, Ausf., Pap.; 1 Briefsiegel der württembergischn Kanzlei.