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Herzog Georg von Sachsen, Landgraf zu Thüringen, und sein Sohn Johann, sowie Elisabeth, geb. Landgräfin von Hessen, Ehefrau des letzteren, bekunde...
Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim >> 6 1501-1540
1527 Juni 6, Torgau
Ausf., Perg., 2 anh. Sg. sehr gut erh., USS. der A
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Donnerstag nach Exaudi
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Herzog Georg von Sachsen, Landgraf zu Thüringen, und sein Sohn Johann, sowie Elisabeth, geb. Landgräfin von Hessen, Ehefrau des letzteren, bekunden, dass die Gräfin Anna v. Solms, geb. Herzogin von Mecklenburg, in ihrem Testament an Elisabeth einen Anteil an den ihrem ersten Ehemann, Landgraf Wilhelm von Hessen, zugebrachten 20.000 Gulden und an etlichen Kleinodien verschrieben und dann die beiden Kinder aus ihrer Ehe mit dem verstorbenen Grafen Otto v. Solms, Friedrich Magnus und Anna, zu Erben eingesetzt habe, wie ihnen von Graf Philipp v. Solms-Münzenberg als deren Vormund mitgeteilt wurde. Nach dem Tode der Anna sei das Erbe an Landgraf Philipp überliefert worden, weshalb sie keine genaue Kenntnis der hinterlassenen Güter haben. Im Vergleichswege seien sie daher mit 5.000 Gulden nebst einem Teil der Kleinodien abgefunden worden, worauf sie auf alle weiteren Ansprüche verzichten
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller 1 (auch für Aussteller 2), Landgraf Philipp (für Aussteller 3)