Kurfürst Philipp von der Pfalz verschreibt Kilian von Berlichingen eine jährliche Gülte über 100 Gulden um empfangene 2.000 Gulden und verspricht, die Summe innerhalb von sechs Jahren zu Hall, Mergentheim oder Rothenburg ob der Tauber zurückzuzahlen. Es folgen nähere Bestimmungen zu den Zahlungsmodalitäten und Bürgen, die siegeln. Als Bürgen werden genannt: Engelhard von Neipperg, Ritter; Jorg von Rosenberg, Ritter; Melchior Sützel von Mergentheim, Ritter; Orendel von Gemmingen; Reinhard von Helmstatt zu Fürfeld; Anselm von Eicholzheim, Vogt zu Mosbach; Neidhard Horneck von Hornberg; Philipp [Rüdt] von Bödigheim. Dabei auch drei beiliegende Papierbriefe: - Brief Kurfürst Philipps von der Pfalz an Hermann Boos von Waldeck betreffend die Stellung von 1.401 Gulden zur Ablösung der Schuldsumme von 2.000 Gulden, Heidelberg, 27.07.1498 - Margarethe, geb. von Thüngen und Witwe Kilians von Berlichingen, und ihre Söhne Philipp und Hans von Berlichingen quittieren die Auszahlung von 2.000 Gulden, die Hans Forstmeister von Gelnhausen ihnen im Auftrag Kurfürst Philipps von der Pfalz ausgezahlt hat. Aufgedrücktes Siegel Philipps von Berlichingen, 27.07.1498 - Verzehrzettel des Hans Forstmeister von Gelnhausen anlässlich seiner Reise nach Heilbronn zur Ablösung der Schuldverschreibung, 27.07.1498

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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