118. Sitzung des Landtages von Württemberg-Baden
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/001 D451139/001
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/001 Tondokumente der SDR-Wortdokumentation aus den Jahren 1945 bis 1949
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Donnerstag, 31. März 1949
100 (38'15): Antrag der Abgeordneten Leibbrand und Genossen, dem Innenminister zu seiner Haltung der Landespolizei gegenüber das Vertrauen auszusprechen: ab 00'00: (O-Ton) Wilhelm Keil, Landtagspräsident von Württemberg-Baden: Eröffnung der Sitzung (1'30) ab 01'30: (O-Ton) Alex Möller, Landtagsabgeordneter der SPD: Antrag ist ein 'taktisches Manöver' der kommunistischen Fraktion (1'00) ab 02'30: (O-Ton) Robert Leibbrand, Landtagsabgeordneter der KPD: Erläutert den Antrag (1'25) ab 03'55: (O-Ton) Keil: Führt die Abstimmung durch (1'05) Erste, zweite und dritte Beratung des Initiativgesetzentwurfs des Radio-Ausschusses - Radiogesetz: ab 05'00: (O-Ton) Keil: Kurze Bemerkung zum Antrag, erteilt dem Abgeordneten Ersing das Wort (1'40) ab 06'50: (O-Ton) Joseph Ersing, Landtagsabgeordneter der CDU: Berichtet von den Beratungen des Ausschusses Veto der amerikanischen Militärregierung gegen das /Radiogesetz vom 30.09.1948 / Anträge von Radio Stuttgart (14'25) ab 21'15: (O-Ton) Keil: Erteilt dem Abgeordneten Schätzle das Wort (0'15) ab 21'30: (O-Ton) Julius Schätzle, Landtagsabgeordneter der KPD: Kritik an der Zusammensetzung des Rundfunkrates und des Verwaltungsrates. Wird dem Gesetz nicht zustimmen (5'10) ab 26'40: (O-Ton) Keil: Erteilt dem Abgeordneten Möller das Wort (0'25) ab 27'05: (O-Ton) Möller: Zustimmung der sozialdemokratischen Fraktion zu dem Gesetzentwurf. Nähere Erläuterungen zu den drei Instanzen: Rundfunkrat, Verwaltungsrat und Intendant (6'20) ab 33'45: (O-Ton) Keil: Zu einzelnen Verfahrenspunkten der Beratungen (3'55) ab 37'40: (O-Ton) Hermann Kessler, Landtagsabgeordneter der FDP/DVP: Will den Zusatz beifügen, daß das alte Gesetz /außer Kraft tritt (0'20).
200 (36'50): ab 00'00: (O-Ton) Keil: Führt die Schlußabstimmung durch. "Das Gesetz ist mit übergroßer Mehrheit angenommen" (4'50) Zweite Beratung des Initiativgesetzentwurfs der Abgeordneten Leibbrand und Genossen betreffend die Regelung des /Mindesturlaubes in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst mit dem Antrag des Sozialpolitischen Ausschusses: ab 04'50: (O-Ton) Wilhelm Kleinknecht, Landtagsabgeordneter der SPD: Berichtet von den Beratungen des sozialpolitischen Ausschusses: Urlaub für Jugendliche und Feiertags-Regelung (5'00) ab 09'50: (O-Ton) Keil: Erteilt dem Abgeordneten Möhrlin das Wort (1'35) ab 11'25: (O-Ton) Emil Möhrlin, Landtagsabgeordneter der CDU: Spricht sich für eine 'Urlaubsstaffelung' aus (9'00) ab 20'35: (O-Ton) David Stetter, Ministerialdirektor vom Arbeitsministerium: Nimmt Stellung zu der Urlaubsregelung für Jugendliche (5'40) ab 26'40: (O-Ton) Hans Rueß, Landtagsabgeordneter der KPD: Kritik an den Ausführungen des Abgeordneten Möhrlin (10'10).
300 (37'35): ab 00'00: Forts. Rueß: ab 02'05: (O-Ton) Kleinknecht: Geht auf die Entwicklung des Gesetzentwurfs ein. Entgegnung auf die Ausführungen Stetters vom Arbeitsministerium (7'45) ab 10'10: (O-Ton) Peter Schilpp, Landtagsabgeordneter der CDU: Vergleich Urlaubsregelung im öffentlichen Dienst mit der Privatwirtschaft (1'20) ab 11'40: (O-Ton) Keil: Abstimmung über einen Zusatz zum Gesetzentwurf. Antrag auf Zusatz zu § 4 (6'50) ab 18'35: (O-Ton) Kessler: Tarifrechtliche Regelung soll den Sozialorganen vorbehalten werden. Vertrauen zu den Sozialpartnern / (3'15) ab 22'00: (O-Ton) Franz Wiedemeier, Landtagsabgeordneter der CDU: Landtag hat keine 'Hebammendienste' für die Gewerkschaften zu leisten / (1'30) ab 23'30: (O-Ton) Keil: Führt die Abstimmung durch (8'40) ab 32'15: (O-Ton) Paul Bausch, Landtagsabgeordneter der CDU: Erklärt seine Nichtzustimmung zum Gesetzentwurf (0'50) ab 33'05: (O-Ton) Keil: Fortführung der Beratung (4'30)
200 (36'50): ab 00'00: (O-Ton) Keil: Führt die Schlußabstimmung durch. "Das Gesetz ist mit übergroßer Mehrheit angenommen" (4'50) Zweite Beratung des Initiativgesetzentwurfs der Abgeordneten Leibbrand und Genossen betreffend die Regelung des /Mindesturlaubes in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst mit dem Antrag des Sozialpolitischen Ausschusses: ab 04'50: (O-Ton) Wilhelm Kleinknecht, Landtagsabgeordneter der SPD: Berichtet von den Beratungen des sozialpolitischen Ausschusses: Urlaub für Jugendliche und Feiertags-Regelung (5'00) ab 09'50: (O-Ton) Keil: Erteilt dem Abgeordneten Möhrlin das Wort (1'35) ab 11'25: (O-Ton) Emil Möhrlin, Landtagsabgeordneter der CDU: Spricht sich für eine 'Urlaubsstaffelung' aus (9'00) ab 20'35: (O-Ton) David Stetter, Ministerialdirektor vom Arbeitsministerium: Nimmt Stellung zu der Urlaubsregelung für Jugendliche (5'40) ab 26'40: (O-Ton) Hans Rueß, Landtagsabgeordneter der KPD: Kritik an den Ausführungen des Abgeordneten Möhrlin (10'10).
300 (37'35): ab 00'00: Forts. Rueß: ab 02'05: (O-Ton) Kleinknecht: Geht auf die Entwicklung des Gesetzentwurfs ein. Entgegnung auf die Ausführungen Stetters vom Arbeitsministerium (7'45) ab 10'10: (O-Ton) Peter Schilpp, Landtagsabgeordneter der CDU: Vergleich Urlaubsregelung im öffentlichen Dienst mit der Privatwirtschaft (1'20) ab 11'40: (O-Ton) Keil: Abstimmung über einen Zusatz zum Gesetzentwurf. Antrag auf Zusatz zu § 4 (6'50) ab 18'35: (O-Ton) Kessler: Tarifrechtliche Regelung soll den Sozialorganen vorbehalten werden. Vertrauen zu den Sozialpartnern / (3'15) ab 22'00: (O-Ton) Franz Wiedemeier, Landtagsabgeordneter der CDU: Landtag hat keine 'Hebammendienste' für die Gewerkschaften zu leisten / (1'30) ab 23'30: (O-Ton) Keil: Führt die Abstimmung durch (8'40) ab 32'15: (O-Ton) Paul Bausch, Landtagsabgeordneter der CDU: Erklärt seine Nichtzustimmung zum Gesetzentwurf (0'50) ab 33'05: (O-Ton) Keil: Fortführung der Beratung (4'30)
1:52:40
Audio-Visuelle Medien
Kleinknecht, Wilhelm; Politiker, Gewerkschaftsfunktionär, 1893-1966
Schilpp, Peter; Politiker, 1893-1952
Debatte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:25 MEZ
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