Ratsdekret
Show full title
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2592
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Allgemeines
1758 April 21
Regest: 1) Diejenigen, welche Streitigkeiten im Feld und in der Stadt haben, sollen solche in der Stadtschreiberei anzeigen.
2) Diejenigen, welche bei letzter Feuerschau befehligt worden sind, ihre Lauben +) und Kammern zu besetzen(=?) und andere Mängel herzustellen, werden ernstlich erinnert, sich jetzt gleich dazu anzuschicken und alles machen zu lassen, widrigenfalls und wenn die auf künftigen Spätling (= Herbst) vorzunehmende Feuerschau wieder Mängel und Fehler antreffen würde, jeder wegen seiner unterlassenen Schuldigkeit empfindlich gestraft werden soll. Man hat bei gegenwärtiger Zeit Gelegenheit, alle erforderlichen Baumaterialien sich anzuschaffen, wogegen solche auf den Spätling nicht so gut wie jetzt zu bekommen sind.
3) Es ist hoch nötig, den grossen Sand unter der Mettmanns-Brücke hinwegzuräumen, damit bei einbrechendem grossem Gewässer die Brücke selbst nicht Not leide und grosser Schaden entstehen möchte. Zu diesem Zweck ist eine allgemeine Fron anzustellen. Jeder Bürger soll dabei seiner bürgerlichen Pflicht gemäss erscheinen.
4) Wer Holz zum Bauen nötig hat, soll sich in Zeit von 2 Tagen bei dem Feldschultheissenamt melden.
5) Jeder Bürger, der sein gesetztes Quantum Spatzen ++) noch nicht geliefert hat, soll selbiges noch zwischen jetzt und Pfingsten liefern oder aber gewärtigen, dafür das Geld ++) bezahlen zu müssen.
6) Ein jeder soll rechten Weg und Steg gebrauchen oder gehörige Straf gewärtigen.
Decretum 21. April 1758
Bürgermeister und Rat der Stadt Reuttlingen
2) Diejenigen, welche bei letzter Feuerschau befehligt worden sind, ihre Lauben +) und Kammern zu besetzen(=?) und andere Mängel herzustellen, werden ernstlich erinnert, sich jetzt gleich dazu anzuschicken und alles machen zu lassen, widrigenfalls und wenn die auf künftigen Spätling (= Herbst) vorzunehmende Feuerschau wieder Mängel und Fehler antreffen würde, jeder wegen seiner unterlassenen Schuldigkeit empfindlich gestraft werden soll. Man hat bei gegenwärtiger Zeit Gelegenheit, alle erforderlichen Baumaterialien sich anzuschaffen, wogegen solche auf den Spätling nicht so gut wie jetzt zu bekommen sind.
3) Es ist hoch nötig, den grossen Sand unter der Mettmanns-Brücke hinwegzuräumen, damit bei einbrechendem grossem Gewässer die Brücke selbst nicht Not leide und grosser Schaden entstehen möchte. Zu diesem Zweck ist eine allgemeine Fron anzustellen. Jeder Bürger soll dabei seiner bürgerlichen Pflicht gemäss erscheinen.
4) Wer Holz zum Bauen nötig hat, soll sich in Zeit von 2 Tagen bei dem Feldschultheissenamt melden.
5) Jeder Bürger, der sein gesetztes Quantum Spatzen ++) noch nicht geliefert hat, soll selbiges noch zwischen jetzt und Pfingsten liefern oder aber gewärtigen, dafür das Geld ++) bezahlen zu müssen.
6) Ein jeder soll rechten Weg und Steg gebrauchen oder gehörige Straf gewärtigen.
Decretum 21. April 1758
Bürgermeister und Rat der Stadt Reuttlingen
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Bemerkungen: Vom 1. Juni 1674 an sind die originalen Ratsprotokolle nicht mehr vorhanden.
+) Laube kann bedeuten: Hausflur, Öhrn, Altane, Bühne, auch Abort
++) Fischer: Schw. WB: Spatzengeld = Strafgeld anstelle der abzuliefernden toten Sperlinge ... Jedem Untertanen wurde die Lieferung von 2 Dutzend Spatzen pro Jahr oder von 3 Kr für jedes fehlende Dutzend auferlegt.
Genetisches Stadium: Kopie
+) Laube kann bedeuten: Hausflur, Öhrn, Altane, Bühne, auch Abort
++) Fischer: Schw. WB: Spatzengeld = Strafgeld anstelle der abzuliefernden toten Sperlinge ... Jedem Untertanen wurde die Lieferung von 2 Dutzend Spatzen pro Jahr oder von 3 Kr für jedes fehlende Dutzend auferlegt.
Genetisches Stadium: Kopie
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
20.03.2025, 11:14 AM CET