Rechte des Untersuchungsausschusses
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/002 D911017/114
C911017/207
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/002 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1991
Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1991 >> August 1991
Samstag, 10. August 1991
Klagen und klären: Was darf der Untersuchungsausschuß des Landtags, wo ist die Grenze der Fragewut der Abgeordneten ? Entsprechend einer Klage der SPD soll der Staatsgerichtshof entscheiden, ob alle Landesminister der Kabinette des früheren Ministerpräsidenten Späth in den Auftrag des Untersuchungsausschusses einbezogen werden können. DOLDE: Für den Schutz des Privatlebens eines Ministers. Auch ein Minister sollte die Möglichkeit haben, sich von einem privaten Freund zu einem kostenlosen Urlaub in seinem Ferienhaus einladen zu lassen, ohne daß die Öffentlichkeit darüber mit Zeugniszwang und Strafandrohung Beweis erhebt. BIRZELE: Auftrag des Untersuchungsausschusses muß weit gefaßt werden. Für den Schutz der Privatsphäre eines Ministers, aber für die Untersuchung des Bereiches der finanziellen Zuwendungen im Hinblick darauf, ob die Regierungstätigkeit dadurch beeinflußt wurde oder nicht. Finanzielle Zuwendungen für Späth durch die Industrie.
SDR 1
0:07:00; 0'07
Audio-Visuelle Medien
Partei: SPD: Untersuchungsausschuß
Politiker
Rechtswesen: Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg
Rechtswesen: Untersuchungsausschuß
Urlaub
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:26 MEZ
Hierarchie
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- Mitgeschnittene Film- und Tondokumente (Tektonik)
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