Das Kloster Hamborn verleiht einem der Kinder der Eheleute Laurenz und Mechtild Schumacher zu Wittfeld eine unbenannte Hand am Schumachersgut (innerhalb von sechs Jahren zu benennen). Außerdem werden die Eheleute Schumacher samt einer zusätzlichen unbenannten Hand an der Lohmühle zu Wittfeld behandigt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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