Landtagsdebatte über den sozialen Brennpunkt Großstadt
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/004 D931031/104
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/004 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1993
Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1993 >> Juni
17. Juni 1993
Auf Antrag der Grünen haben im Landtag die Abgeordneten über den sozialen Brennpunkt Großstadt diskutiert. Sie fordern politische Konzepte für Wohnungsnot, Arbeitslosigkeit und Bekämpfung der Kriminalität. KUHN: Die Kindheit in der Großstadt wird heute verplant und institutionalisiert. Das zufällige Spielen von Kindern wird reduziert. Die Kinder in der Großstadt verlieren Heimat, Identität und Bindung. WIMMER: Die Stadtplanung und der Wohnungsbau der Vergangenheit haben zur Entstehung von sozialen Brennpunkten beigetragen. Die Isolation der Menschen wurde in der Großstadt zementiert. HÜBNER: Die CDU sieht keine sozialen Brennpunkte in den Städten des Landes. "Baden-Württemberg ist nicht das Ruhrgebiet". WEINMANN: In den Slums von New York zeigt sich bereits das Endergebnis einer Entwicklung, die wir hier verhindern müssen. Deshalb ist der Wohnungsmarkt die Herausforderung für die Landesregierung.
0:03:35; 0'03
Audio-Visuelle Medien
Partei: CDU
Partei: Grüne
Partei; SPD
Sozialpolitik
Stadt: Großstadt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:23 MEZ