Pfalzgraf Ruprecht d. Ä. bei Rhein bekundet, dass Graf Wilhelm v. Katzenelnbogen und Graf Heinrich v. Sponheim ihre Streitigkeiten über das von de...
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B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)
Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
1360 April 6 Heidelberg
Lichtenberg; stark moderbesch. und aufgez. Sg. ab.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben -zu Hydelberg off dem nehsten mantag nach dem heyligen Oysrtertage 1360
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Pfalzgraf Ruprecht d. Ä. bei Rhein bekundet, dass Graf Wilhelm v. Katzenelnbogen und Graf Heinrich v. Sponheim ihre Streitigkeiten über das von der Pfalz lehnsrührige Haus Lichtenberg 1) ihm in Weinheim (Winnen-) in Gegenwart vieler Verwandter (mage), Edelleute und Mannen zur Entscheidung übertragen haben. Nach dem Rate der Grafen und Herren Johann v. Nassau-Merenberg, Emicho v. Leiningen, Engelhard v. Hirschhorn, Heinrich v. Erligheim, pfalzgräfliches Vitztums zu Heidelberg, Werner Knebel, pfalzgräflichen Burggrafen zu Stahlberg, und Konrad Landschade, pfgräfliches Vitztums zu Neustadt, trifft er folgenden gütlichen Vergleich: Alle Gefangenen von beiden Seiten sollen frei, und alle Brandschatzungen, sie seien verbürgt oder nicht, sollen quitt sein. Stirbt Heinrich v. Sponheim ohne Leibeserben, soll das Haus Lichtenberg mit Zubehör, das er jetzt innehat und vom Pfalzgrafen zu Lehen besitzt, an Graf Wilhelm und dessen Lehnserben fallen; jedoch soll Adelheid, die Tochter des verstorbenen Grafen Johann v. Katzenelnbogen, Frau Heinrichs v. Sponheim, ihr Wittum auf der Hälfte von Lichtenberg gemäß der Summe Geldes, die sie darauf hat, behalten laut der Urkunden, die sie vom Grafen darüber besitzt. Der Pfalzgraf will, dass dieser gütliche Entscheid von beiden Seiten gehalten wird
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Lichtenberg K. Kopiar fol. 21 v., moderbesch, Kopie (14. Jh.); Staatsarchiv Koblenz, K. Kopiar 390, Kopie (um 1430) (Fragmen)t, der Anfang fehlt); Ziegenhainer Repertorium XIII fol. 147 v.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Wenck I Urkundenbuch 244 (zu Apr. 11)
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Pfalzgraf Ruprecht d. Ä. bei Rhein bekundet, dass Graf Wilhelm v. Katzenelnbogen und Graf Heinrich v. Sponheim ihre Streitigkeiten über das von der Pfalz lehnsrührige Haus Lichtenberg 1) ihm in Weinheim (Winnen-) in Gegenwart vieler Verwandter (mage), Edelleute und Mannen zur Entscheidung übertragen haben. Nach dem Rate der Grafen und Herren Johann v. Nassau-Merenberg, Emicho v. Leiningen, Engelhard v. Hirschhorn, Heinrich v. Erligheim, pfalzgräfliches Vitztums zu Heidelberg, Werner Knebel, pfalzgräflichen Burggrafen zu Stahlberg, und Konrad Landschade, pfgräfliches Vitztums zu Neustadt, trifft er folgenden gütlichen Vergleich: Alle Gefangenen von beiden Seiten sollen frei, und alle Brandschatzungen, sie seien verbürgt oder nicht, sollen quitt sein. Stirbt Heinrich v. Sponheim ohne Leibeserben, soll das Haus Lichtenberg mit Zubehör, das er jetzt innehat und vom Pfalzgrafen zu Lehen besitzt, an Graf Wilhelm und dessen Lehnserben fallen; jedoch soll Adelheid, die Tochter des verstorbenen Grafen Johann v. Katzenelnbogen, Frau Heinrichs v. Sponheim, ihr Wittum auf der Hälfte von Lichtenberg gemäß der Summe Geldes, die sie darauf hat, behalten laut der Urkunden, die sie vom Grafen darüber besitzt. Der Pfalzgraf will, dass dieser gütliche Entscheid von beiden Seiten gehalten wird
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Lichtenberg K. Kopiar fol. 21 v., moderbesch, Kopie (14. Jh.); Staatsarchiv Koblenz, K. Kopiar 390, Kopie (um 1430) (Fragmen)t, der Anfang fehlt); Ziegenhainer Repertorium XIII fol. 147 v.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Wenck I Urkundenbuch 244 (zu Apr. 11)
1) Vgl. Nrr. 1136, 1161, 1162.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ